STANDARD: Innenministerin Maria Fekter will Asylwerber, die unter Strafverdacht stehen, rascher abschieben. Ist das ohne rechtskräftiges Urteil überhaupt möglich?

Funk: Im Prinzip schon. Bei schweren Delikten, wenn eine Bedrohung für die Öffentlichkeit besteht, ist es möglich, im Asylverfahren das Strafverfahren nicht abzuwarten. In Österreich existiert ja kein Grundrecht auf Asyl.

STANDARD: Das heißt, eine Anzeige kann dafür verwendet werden, um Asylwerber schnell loszuwerden.

Funk: Nicht in Fällen, in denen ein Freispruch erwartbar ist oder in denen es um Bagatelldelikte geht.

STANDARD: Und Betroffene bekommen das rechtskräftige Urteil dann später im Ausland, je nachdem wohin sie abgeschoben wurden, zugestellt?

Funk: Ja, aber hier sehe ich einen möglichen Widerspruch. Wenn jemand in ein sicheres Herkunftsland abgeschoben wird, hatte er ja eigentlich von Anfang an keine Chance auf Asyl und der Antrag hätte schon viel früher abgelehnt werden müssen. Das ist rechtlich nicht ganz ausgegoren. (Michael Simoner, DER STANDARD - Printausgabe, 2. September 2008)