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Nur 4,6 Prozent der VorständInnen sind weiblich.

Foto: AP / Daniel Roland

Wien - Kritik am Änderungsentwurf zum Corporate Governance Kodex, der für gutes Benehmen der börsenotierten Unternehmen sorgen soll, hat die Arbeiterkammer Wien (AK) am Montag geübt. Der Vorschlag liefere keine Antworten auf die Vertrauenskrise, die die Vorgänge rund um die frühere Meinl European Land (MEL, jetzt Atrium European Real Estate) und Meinl Bank ausgelöst haben und ignoriere unangemessen hohe ManagerInnengehälter, hieß es in einer Aussendung der AK. Zudem gebe es auch Handlungsbedarf hinsichtlich einer verbindlichen Frauenquote in heimischen Aufsichtsräten.

Laut einer AK-Studie haben Top-Manager an der Wiener Börse im Jahr 2007 durchschnittlich 1.300.426 Euro verdient, während die Personalkosten im Konzerndurchschnitt auf 27.349 Euro brutto pro Beschäftigten gesenkt wurden. Die Einkommensspanne zwischen Vorstand und Beschäftigten liege bereits beim 48fachen, so die AK. Im Änderungsentwurf werde die Problematik der Einkommensschieflage jedoch nur unzureichend behandelt. Aus Sicht der AK sollen "angemessene" Vorstandsgehälter mit dem 20fachen des durchschnittlichen Beschäftigtenbezug limitiert sein.

Ablehnung einer verbindlichen Frauenquote

Der Frauenanteil in österreichischen Aufsichtsräten liegt in diesem Jahr bei neun Prozent und nur 4,6 Prozent der VorständInnen sind weiblich, zeigt eine AK-Untersuchung. In der Geschäftsführung als auch im Aufsichtsrat stagnieren die Frauenanteile seit Jahren. Obwohl es laut AK breite politische Zustimmung für eine verbindliche Frauenquote in Aufsichtsräten gibt, finde sich im Kodex-Entwurf lediglich eine "schwammige und völlig unverbindliche" Empfehlung im Hinblick auf die "Vertretung beider Geschlechter". Der Vorsitzende des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance und Kapitalmarktbeauftragte der Regierung, Richard Schenz, lehne eine verbindliche Frauenquote im Aufsichtsrat weiterhin ab und habe sich sogar kürzlich vehement dagegen ausgesprochen, heißt es. Die AK fordert als Sofortmaßnahme die Aufnahme der international erprobten, verbindlichen Frauenquote von 40 Prozent in die neue Version des Kodex als "comply or explain"-Regel. Dann könnte die Regelung in einem ersten Schritt für börsenotierte Unternehmen gelten und in weiterer Folge für alle Aktiengesellschaften und großen GmbHs per gesetzlicher Verankerung geregelt werden. (APA)