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Mohamed M. ist ein unsympathischer, offenbar islamistisch radikalisierter junger Mann österreichischer Staatsbürgerschaft mit ägyptischem Hintergrund. Er hat - nach einem Richterspruch vom März dieses Jahres - offenbar an der Produktion eines Drohvideos mitgewirkt, mit dem die Bundesregierung zum Abzug ihrer Polizisten aus Afghanistan gezwungen werden sollte.
Was Mohamed M., der auch diversen österreichischen Journalisten als geltungssüchtiger, ziemlich durchgedrehter Aktivist für die Sache des Islam aufgefallen ist, offenbar doch nicht ist: ein Mitglied einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation.
Der Oberster Gerichtshof (OGH) hat nämlich angeordnet, dass der Prozess gegen Mohamed M. und seine Frau wiederholt werden muss, weil in den Fragen an die Geschworenen nicht genau dargelegt worden sei, was Mohamed M. und seine Frau eigentlich genau gemacht haben sollen, um die Bedingungen einer terroristische Vereinigung und organisierten Kriminalität zu erfüllen.
Übersetzung: Das Gericht hat nicht belegen können, dass der Tatbestand der organisierten Kriminalität erfüllt ist. Es hat vor allem Mohameds Frau (die im Gerichtssaal auffiel und ihrer Sache schadete, weil sie ihren Komplettschleier nicht ablegen wollte und so an der Verhandlung nicht teilnehmen konnte) nicht wirklich eine Mittäterschaft nachweisen können. Aber nur diese Mittäterschaft begründete den Vorwurf der terroristischen Vereinigung und der organisierten Kriminalität, zumal ein dritter Verdächtiger, den die Polizei geliefert hatte, binnen kürzester Zeit freigelassen werden musste.
Mohamed M. hat sicher das Drohvideo fabriziert. Aber er handelte mit größter Wahrscheinlichkeit allein, und der ganze Anklagepunkt von der "terroristischen Vereinigung" ruhte auf äußerst schwachen Füßen. Es machte sich nur etwas besser, gleich eine ganze Zelle von attentatsbereiten Terroristen zu insinuieren. Das soll jetzt korrigiert werden. Die Strafe für Mohamed M. (vier Jahre) müsste demnach herabgesetzt und seine Frau überhaupt freigesprochen werden. Der OGH ist offenbar der Meinung, dass eine Überreaktion der Justiz zu korrigieren ist.
Damit wären wir bei der famosen Bestimmung "organisierte Kriminalität" (oK) - und deren üppigen Gebrauch durch Polizei und Justiz. Derzeit sitzen unter dem Vorwurf der oK auch neun Tierschützer in U-Haft (seit Monaten). Die Staatsanwaltschaft will nicht recht herausrücken, was denn im konkreten Fall diesen Verdacht begründet. Der grüne Abgeordnete Peter Pilz behauptet, die Polizei und in der Folge die Justiz hätten eilfertig und willfährig auf Drängen einer Mode-Kette die Tierschützer in U-Haft genommen, ohne dass genügend Substrat für eine so schwerwiegende Maßnahme und für das Vorliegen von "organisierter Kriminalität" vorlag.
Die diversen Tierschutz-Gruppen sind oft ziemlich problematisch. Aber die Frage steht im Raum, ob die Behörden in Österreich nicht zu nonchalant mit dem Begriff "terroristische Vereinigung" oder "organisierte Kriminalität" umgehen. (Hans Rauscher, Der Standard Print-Ausgabe, 30./31.08.2008)
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und wenn wir nicht die dafuer notwendigen personen(gruppen) real im land haben dichten wir den tatbestand halt dem naechsten aufmuepfigen poebel an den hals der der guten wirtschaft auf den wecker geht ... das sorgt einerseits fuer eine in die terroer-richtung besser ausgelastete exekutive und justiz & fuellt zusaetzlich das sommerloch in den zeitungen.
ich mein, die wahrscheinlichkeit in absehbarer zeit in oesterreich ne ernstzunehmende terror-gruppe zu haben ist geringer als ein lotto 6er - und der ist schon ganz schoen unwahrscheinlich - (1 zu 45 ueber 6 um genau zu sein :)
...
wenn man - wie peter pilz glaubhaft vermittelt - in österreich durch entsprechende finanzielle zuwendungen wirklich polizeiliche ermittlungen und gerichtliche erhebungen nach wunsch "kaufen" kann dann muss es ja eine organisation geben, die da dahintersteckt. das erfüllt den tatbestand der organierten kriminalitäten.
Dieser Mann ist ein Spinner hätte aber leicht instrumentaliert werden können aber Gerichte sollten weder hier noch in den USA vom hätte inspiriert werden sondern von den Fakten. Das hätte haben wir mit der Inquisition zu Grabe getragen.
Genau das soll noch einmal überprüft werden.
Vielleicht wollte der seinerzeitige Richter bei GWB einfach Gutpunkte für die Alpenrepublik einheimsen? Sonst hat man nach meinem Wissen, trotz lebhaften Menschen- und Drogenhandels, Geldwäsche, etc. im Bundesgebiet, keine rechtlichen Erfolge unter dem Terroristen-§ zu vermelden. Der völlig absurde Vorstoß gegen die Tierschützer verspricht auch keinen rauschenden Erfolg, sondern entwickelt sich immer mehr zu einem Klotz am Bein der Justiz.
Pilz und Rauscher haben vollkommen recht, indem sie diese Thematik genau zum wirklichen Wahlkampfbeginn aufgreifen.
In einem Rechtsstaat verhängt man keine Haft aus Lust und Laune und ohne sie ausreichend begründen zu können, dies macht den Staat eben zum Rechtsstaat.
Wer diese Werte nicht entsprechend schätzt, dem fehlt offensichtlich der Intellekt, sich die Folgen fehlender Rechtsstaatlichkeit vorstellen zu können.
Terrorismusgesetze (sowie Gesetze gegen Putschversuche) haben halt den Vorteil, dass die Rechte des Beschuldigten ABSOLUT AUFGEHOBEN werden (Recht auf Anwalt, Akteneinsicht, ...).
Es handelt sich somit ein Parade-Gesetzt, um unliebsame Mitmenschen recht flott und wirksam von der Bildfläche verschwinden zu lassen.
Kommt mir irgendwie bekannt vor.
Hatten wir das nicht schon mal vor 70 Jahren?
sie sprechen doch nicht von österreich oder?
die vielen fehlurteile, zeigen doch dass nicht alles so kosscher ist, wie sie es aus ihrer sicht sehen.
was hat die staatsanwaltschaft wirklich an beweisen? eine zerbrochene fensterscheibe? und da braucht man zwei jahre um das festzustellen?
die 33 mann die dazu verwendet wurden und kein groartiges ergebnis.
hätte man 33 mann zur beschützung unserer pensionistInnen verwendet, wären vielleich einige unserer seniorInnen nicht überfallen worden, vielleicht sollte der rechnungshof die effizienz bei den polizeikräften, prüfen,kein wunder, daß wir zuwenige polizisten haben und auch das BMI sollte man wegen deren effizienz prüfen, den grafs wurde ein grosser gefallen getan.
es war die Antwort auf das Posting von aliass.
Ich meinte eben wie wichtig es ist, rechtsstaatliche Kriterien einzuhalten, also Leute nicht ohne haltbare Beweise nach Lust und Laune in Haft zu nehmen.
Die Vorgangsweise gegen die Tierschützer ist eine katastrophale Aufweichung unserer rechtsstaatlichen Prinzipien, deren Wert manche Leute völlig zu unterschätzen scheinen.
hoffe sie sind mir nicht böse, auf grund ihrer antwort, nehme ich es an. glaube man muss alle kräfte bündeln, damit man sich in diesem staat wieder sicherer fühlen kann, jetzt wurden wieder 2 gauner festgenommen die viele seniorInnen überfallen haben, und das für längere zeit, der diebstahl der tasche unserer BMI fekter, zeigt ja auch, wie es um die sicherheit bestellt ist, die laptops die der övp abhanden gekommen sind, geht ja fast ins lächerliche, wenn es nicht so ernst wäre.
aber man hält über 100 tage tierschützer fest, wie sicher sind wir in diesem staat? sobald man den mächtigen dieser republik in die quere kommt, kann einem das selbe blühen, diese ganzen vorkommnisse sollen uns zu denken, bei den wahlen geben.
In einem Rechtsstaat müssen Leute nicht Ihre Unschuld beweisen, sondern Staatsanwaltschaft bzw. Gericht die Schuld, und erst die bewiesene Schuld führt zur Verurteilung/Verhaftung.
Dies ist eine der Grundlagen eines funktionierenden Rechtssystems. Wäre es andersrum könnte man jeden beliebigen Menschen, der einem nicht gefällt, verhaften und in Haft belassen, bis er seine Unschuld in einer beliebigen Sache bewiesen hat.
dass ich dem Rauscher (fast) recht gebe. Es stimmt: "Was Mohamed M. ... offenbar doch nicht ist: ein Mitglied einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation." Vielleicht sollte Kollegin I. B. auch diesen Kommentar lesen...
und ich vermute, die Rechnung geht auch auf. Nach der Erfahrung werden sie es sich zweimal ueberlegen, ob sie wieder so geschaeftsschaedigend vor den Geschaeftslokalen dieser Textilkette herumstehen wollen, mit ihren ungustioesen Plakaten von gequaelten Tieren, und ihre Ideen von Tierrechten weiter vetreten wollen.
Heilsame Therapie der Oe-Polizei und Justiz fuer Stoerenfriede. Wer ist der Naechste? Greenpeace? Die militanten Feministinen? Die militanten Abtreibungsgegner? Die laestigen von AI? Die Burschenschaftler? Die Autonomen? Kernkraftgegner- oder Befuerworter? Umweltschuetzer und Buergerrechtler? Die verrueckten EU-Gegner? Viele Kranke wollen nicht einsehen, dass mit der Oe-Alpenrepublik der ideale Staat bereits verwirklicht ist.
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