Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von zwei früheren Siemens-Managern zu Bewährungsstrafen und einer Geldstrafe wegen Schmiergeldzahlungen zum Teil gekippt. Der Hauptangeklagte Andreas K. sei zwar zu Recht der Untreue schuldig gesprochen worden, da Schmiergelder aus schwarzen Kassen an den italienischen Energiekonzern Enel gezahlt worden seien, um an Aufträge zu kommen. Es liege aber keine Bestechung vor, wie die Vorinstanz befunden hatte, urteilten die Richter des Karlsruher Gerichts am Freitag. Das Landgericht Darmstadt muss nun die Schmiergeldfälle aus den Jahren 1999 bis 2002 neu verhandeln.

K. war Finanzchef der Siemens-Kraftwerkstochter KWU und im Mai 2007 wegen Bestechung und Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 400.000 Euro und Geldstrafe verurteilt worden. Bis 2002 sei die Bestechung im Ausland nicht strafbar gewesen, die begünstigten Enel-Mitarbeiter seien auch keine ausländischen Amtsträger.

Der mitangeklagte Siemens-Mitarbeiter Horst V. war vom Landgericht wegen Beihilfe zur Bestechung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Auch dieses Urteil hob der BGH auf und ordnete eine neue Verhandlung in Darmstadt an. Bei der neuen Verhandlung sei aber eine Verurteilung wegen Untreue nicht auszuschließen.

Honig

Der Vertreter der Anklagebehörde, Bundesanwalt Wilhelm Schmidt, betonte nach der Verkündung: "Das BGH-Urteil hat deutlich gemacht, dass allein das Halten einer schwarzen Kasse den Straftatbestand der Untreue erfüllt." Die Staatsanwaltschaft München, die diverse Korruptionsfälle von Siemens-Mitarbeitern verfolgt, "wird Honig aus dieser Entscheidung saugen", sagte er.

Der zweite Strafsenat des BGH entschied zudem, dass Siemens keinen Gewinnausgleich für die erschlichenen Aufträge zahlen muss. Das Landgericht hatte Siemens zur Zahlung von 38 Mio. Euro verurteilt, da sich der Münchener Technologiekonzern durch die Schmiergeldzahlungen seiner damaligen Mitarbeiter Aufträge für Kraftwerksturbinen im Wert von 450 Mio. Euro gesichert hatte. Daraus war nach Gerichtsangaben einen Gewinn von 104 Mio. Euro vor Steuern erwirtschaftet worden.

Siemens hatte sich gegen die Verurteilung gewehrt, da in Italien bereits Entschädigungen an Enel gezahlt wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen gefordert, dass Siemens mehr abführen müsse. Dem gab der Bundesgerichtshof nicht statt. (APA/Reuters)