Wien - Seit knapp einem Monat werkt bei Meinl Airports International (MAI) das von den "Rebellen" nominierte und von der Hauptversammlung am 28. Juli gewählte Direktorium. Die erste Feststellung: "Die Komplexität ist sehr hoch", fasst Direktorensprecher Wolfgang Vilsmeier zusammen.

So gebe es etwa keine zentrale Stelle, an der eine komplette Dokumentation der bisherigen Geschäfte verfügbar sei. Die Managementgesellschaft (MAM) konnte keinen vollständigen Überblick darüber geben, mit welcher Strategie Beteiligungen abgeschlossen wurden. "Warum sich der ehemalige MAI-Vorstand für so manches Projekt entschieden hat, konnte durch Sitzungsprotokolle nicht vollständig nachskizziert werden", sagte Vilsmeier zum Standard.

Daher habe man Experten eingesetzt, die diese Puzzlesteine zusammentragen. In ein bis zwei Wochen sollen Fakten auf dem Tisch liegen. Neben den Verträgen mit MAM werden auch jene mit der Meinl Bank unter die Lupe genommen. Vilsmeier: "Wir wollen uns fair von der Bank trennen." Die vom alten MAI-Direktorium veranschlagten 32 Mio. Euro für die Lösung von der Meinl Bank "finden keine Akzeptanz", sagte Vislmeier.

Der Name "Meinl" soll rasch aus dem Firmenwortlaut verschwinden. Namensvorschläge gebe es bereits.

Schlupfloch im Gesetz

Den nicht angekündigten massiven Rückkauf von Zertifikaten konnte das Meinl-Immo-Unternehmen Meinl European Land (heißt jetzt Atrium European Real Estate) übrigens durch eine Lücke im Börsengesetz durchführen. Der erst im Nachhinein bekanntgewordene Rückkauf von 88,8 Mio. Zertifikaten um rund 1,8 Mrd. Euro war im Vorjahr Auslöser für den Kursrutsch und die darauf folgenden Turbulenzen bei MEL.

Möglich war dies, weil es im Börsengesetz heißt, dass Beteiligungsveränderungen unverzüglich bekanntgegeben werden müssen - aber nur von österreichischen Emittenten. Die Meldepflicht für ausländische Unternehmen ist nicht klar geregelt. Diese Lücke soll jetzt dichtgemacht werden.

In Paragraf 82 ("Allgemeine Pflichten der Emittenten) soll klargestellt werden, dass unter "Emittenten" auch jene gemeint sind, die ihren Sitz nicht in Österreich, aber Aktien oder Zertifikate in einem geregelten Markt in Österreiche begeben haben. Neben "Aktien" sollen auch "Zertifikate" in das Gesetz aufgenommen werden. Damit sollen Unklarheiten, ob das Gesetz auch für die von MEL begebenen ADCs (Austrian Depository Certificates; sie vertreten an der Börse Namensaktien) gilt, geklärt werden.

In Paragraf 91 ("Änderungen bedeutender Beteiligungen") soll aufgenommen werden, dass Meldepflichten auch für außerbörsliche Aktien (etwa teileinbezahlte Partly Paid Shares) gelten.

"Das Begutachtungsverfahren für die Novelle ist abgeschlossen. Wir warten auf weitere parlamentarische Behandlung", sagte Börse-Vorstand Michael Buhl. (Bettina Pfluger, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 26.8.2008)