Wien - Das Image der Justiz habe sich im Vergleich zum Vorjahr in wichtigen Bereichen tendenziell verbessert. Das verkündete Justizministerin Maria Berger (SPÖ) fünf Wochen vor den Nationalratswahlen anhand neuer, repräsentativer Umfrageergebnisse des  Meinungsforschungsinstituts Ifes. 

So gaben die Befragten den Gerichten in Sachen Entscheidungsfreudigkeit mit 2,6 heuer eine bessere Note als 2007 mit 2,7. Auch fanden sie die Orte der Rechtsprechung mit einer Note von 2,6 heuer moderner als vergangenes Jahr mit Note 2,8.

Politiker, die sich's "richten"

Bei der Frage der Unbestechlichkeit war im Jahresvergleich weder eine Verbesserung noch eine Verschlechterung zu verzeichnenen: Note 2,3, 2007 wie 2008. Dass immer noch 70 Prozent der Befragten der Meinung sind, dass es sich Politiker bei Gericht „richten" könnten, könne „nur ganz konsequente Arbeit auf lange Sicht" ändern, sagte Berger. Immerhin sei dieser Anteil innerhalb des vergangenen Jahres um zwölf Prozentpunkte zurückgegangen.

Vehement widersprach die Ministerin den in den vergangenen Wochen von Standesvertretern geäußerten Befürchtungen, die Justiz steuere auf einen „Kollaps" zu. Dass die Belastungen aufgrund der neuen Vorverfahren unzumutbar gewachsen seien, halte sie für „übertrieben": Immerhin würden 80 Prozent der Gerichtscausen im Zivilrecht und nur 20 Prozent im Strafrecht anfallen. Vor allem die seit der Strafprozessordnungs-Reform zu Jahresbeginn neuen Verständigungspflichten aller Prozessbeteiligten im Fall strafrechtlicher Verfahren hatten zuletzt zu Protesten bei den Gerichten geführt. Man habe dafür einfach zu wenig Personal, hieß es. Sogar von drohender Verjährung von Straftaten, weil sie von den Anklagebehörden nicht rechtzeitig bearbeitet werden könnten, war die Rede.

Bei der Staatsanwaltschaft und dem Oberlandesgericht Wien sei der Arbeitsanfall hoch, konzedierte die Ministerin. Sie kündigte eine Überprüfung des Auslastungsgrads der Behörden im Rahmen der mit dem Wirtschaftsprüfungsunternehmens Deloitte erstellten Personalanforderungsrechnung PAR_an. Die Standesvertreter der Richter und der Staatsanwälte sowie jene der Gewerkschaft hätten eine Erklärung unterzeichnet, wonach „eine Auslastung von 100 Prozent tatsächlich das Erreichen der Belastungsgrenze darstellt".

Ob diese Grenze über- oder unterschritten wird, soll im Herbst 2008 und im Frühjahr 2009 anhand der Befragung von bundesweit 700 Richtern ermittelt werden. Im Fall einer Überschreitung werde das Ministerium „konkrete Maßnahmen" setzen - wer immer dann das Ressort führt. (APA, bri, DER STANDARD, Printausgabe, 25.8.2008)