Wien - Die neue staatlich geförderte Zukunftsvorsorge, mit der die private Altersvorsorge angekurbelt werden soll, ist bei ihren Aktieninvestments zumindest heuer ausschließlich rot-weiß-rot. Zwar gilt auch in der "reparierten" Variante nach wie vor, dass nur in Aktien von Börsen in EWR-Staaten investiert werden darf, deren gesamte Marktkapitalisierung jeweils nicht mehr als 30 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) des betreffenden Landes beträgt. Dies ist im EWR mittlerweile aber nur mehr in Österreich der Fall.

Griechenland und Portugal, die im Herbst vergangenen Jahres noch für Aktieninvestments der Zukunftsvorsorge in Frage gekommen wären, haben diesen Schwellenwert mittlerweile überschritten, bestätige Raiffeisen Capital Management-Geschäftsführer Andreas Zakostelsky der APA. Mit dem für Mai 2004 geplanten Beitritt der mittelosteuropäischen Reformländer werden sich die Anlagemöglichkeiten dann aber wieder verbreitern. Fast alle Beitrittskandidaten dürften auch im kommenden Jahr noch unter der 30-Prozent-Schwelle sein. Lediglich Estland erreicht schon heute eine Marktkapitalisierung von mehr als 50 Prozent des BIP.

Für die Wiener Börse sollte die Zukunftsvorsorge somit die erhoffte Stimulanz bringen. Mittelfristig würden nicht nur die ATX-Werte profitieren, sondern die gesamte Wiener Börse. Das Bewusstsein der Österreicher für Aktien werde durch die Zukunftsvorsorge sicherlich gestärkt, so Zakostelsky.

Der 40-prozentige Aktienanteil bezieht sich auf das gesamte Fondsvermögen, also Einzahlungen, Prämien, eventuelle Wertsteigerungen und Dividenden. Dies hat am Donnerstag der parlamentarische Budgetausschuss bei seiner "Reparatur" der Zukunftsvorsorge fixiert. In der ursprünglichen Variante vom Herbst des Vorjahres war ein obligater Aktienanteil von 60 Prozent festgeschrieben worden, der sich allerdings nur auf das eingezahlte Kapital und die Prämien bezogen hatte.

Errechnet wird der 40 Prozent-Anteil über einen Jahresdurchschnittswert. Als Erleichterung für den Start muss allerdings für das erste Jahr, in dem das Produkt angeboten wird, der Durchschnitt nur für das vierte Quartal errechnet werden. Sollte ein Anbieter zu Jahresende unter den 40 Prozent liegen, hat er weitere zwei Monate Zeit für die Aufstockung. Damit sollen Spekulationen um den Jahreswechsel eingedämmt werden.

Geändert wurde bei der gestern im Budgetausschuss beschlossenen Reparatur der Zukunftsvorsorge auch die steuerliche Behandlung für den Fall der Kapitalauszahlung. Die Nachversteuerung bei nicht widmungsgemäßer Verwendung wird nunmehr auf die Kapitalerträge beschränkt und zwar "unter Zugrundelegung" eine Steuersatzes von 25 Prozent. Mit der Formulierung "unter Zugrundelegung" soll gesichert sein, dass auch der Zinseszinseffekt von der Nachversteuerung erfasst wird und somit die Besteuerung so erfolgt, als ob von vornherein Kapitalertragssteuer (KESt) angefallen wäre. In der ersten Variante war bei nicht widmungsgemäßer Verwendung eine 6-prozentige Besteuerung des gesamten Auszahlungsbetrages vorgesehen gewesen.

Weiters werden mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) für die Zukunftsvorsorge bei der möglichen Hinterbliebenenversorgung Partner, die mit dem Versicherungsnehmer in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft gelebt haben, den Ehegatten und Kindern als Rentenbezieher steuerlich gleichgestellt. Der "Produktkatalog" für die Veranlagung wird um Pensionsinvestmentfonds (PIF), Rentenversicherungen und Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) erweitert. Fortgeführt wird die bisherige Förderung für Pensionskassenbeiträge der Arbeitnehmer. (APA)