Luxemburg - Die zentrale Frage ist jene nach der Freizügigkeit, die laut EU-Recht allen Bürgern der Union samt Angehörigen zukommt. Die irische Regelung, die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) Ende Juli gekippt worden ist, hatte diese eingeschränkt: Menschen von außerhalb der EU durften sich in Irland nur dann mit ihren aus der EU stammenden Ehepartnern niederlassen, wenn der EU-Bürger davor "freizügig" gewesen war - also länger in einem anderen EU-Land gelebt hatte.
Die große Mehrheit binationaler Paare in Irland war daher - wie auch binationale Paare in Dänemark oder Österreich - mit dem Problem konfrontiert, dass die Drittstaatangehörigen keinen legalen Aufenthaltstitel bekamen. Vor dem EuGH liegen eine Reihe von Klagen gegen nationale Regelungen vor, auch gegen das österreichische Aufenthaltsgesetz. Die Klage wurde vom Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Eine Entscheidung wird bald erwartet. (bri/DER STANDARD, Printausgabe, 16.8.2008)