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Vergangenen Mai veröffentlichte der Datenschutzverein Arge Daten einen Artikel über das Surfverhalten österreichischer Beamter. Dabei förderte man unter anderem heikle Details zu Tage, wonach die Angestellten der Behörden Arbeitszeit für private Interessen verschwenden. Mehr noch, im Sold der Steuerzahler sollen gar reichlich Sexseiten besucht worden sein. "Besonders Mitarbeiter des Innenministeriums zeigten sich als eifrige Sex-Surfer", heißt es.

Nachspiel

Eine Presseaussendung der Arge Daten meldet nun, die heimische Datenschutzkommission habe ein "Prüfverfahren" eingeleitet, wonach der Verein offenlegen soll, woher die gesammelten Besucherdaten stammen und wie man an die Informationen herangekommen ist.

Arge Daten beruft sich darauf lediglich öffentlich zugängliche Daten ausgelesen zu haben. "Neben den Betreibern von Sex-Seiten veröffentlichen Freiwillige Feuerwehren, Pfarrämter, Privatpersonen und Hilfsorganisationen Daten darüber, wer ihre Webseiten wann besucht hat. Aber auch Gemeindeämter, Schulen, Universitäten und andere Behörden zeigen an, welche Privatpersonen, Firmen und Behörden auf ihre Seite zugreifen und darin surfen", rechtfertigt der Verein sein Vorgehen.

Gesetz

Weiters verweist Arge Daten auf das österreichische Datenschutzgesetz: "Öffentlich zugängliche Daten genießen nach §1 DSG (Verfassungsbestimmung) keinen Geheimhaltungsschutz und dürfen allgemein aufgezeichnet und verwendet werden."

Ob diese Daten rechtmäßig veröffentlicht werden, stellen in Österreich laut dem Gesetz die Bezirksverwaltungsbehörden fest. In Städten mit eigenem Statut, das sind etwa Wien oder die Landeshauptstädte, sind die Magistrate für diese Strafverfahren zuständig.

Theoretische Strafen

Sollten Daten widerrechtlich veröffentlicht werden, bestünde zumindest theoretisch die Gefahr einer  Verwaltungsstrafe von bis zu 18.890 Euro. "Eine Strafe, die - nach unseren Informationen - in Österreich noch nie verhängt wurde. Es gibt keine Hinweise, dass in Österreich überhaupt jemals ein Datenverarbeiter wegen einer Datenschutzverletzung eine Verwaltungsstrafe erhielt", kommentiert Arge Daten die Sachlage. (zw)