Counterfeit

Der englische Begriff Counterfeit meint die reine Produktpiraterie bei einem (bekannten) Markennamen, also einer optisch nicht unterscheidbaren Kopie (z.B. Viagra). Die Qualität der counterfeits stellt dabei ein besonderes Problem dar, da sie häufig keinen oder einen anderen Wirkstoff, die falsche Menge davon etc. enthalten. So wurden im Jahr 2006 rund ein Dutzend derartiger Proben im OMCL, vor allem Anabolika und Erektionshilfen vom PDE-5-Inhibitor-Typus, gezogen.

Klone (clones)


Illegale Kopien von patentgeschützten Arzneimitteln (z.B. Kamagra 100, entspricht Viagra-100mg, Generic Tamiflu), kommen aus Staaten, wie Indien und China, die Patentrechtsverletzungen nicht verfolgen bzw. sogar zulassen. In Europa sind diese Aktivitäten natürlich illegal.

Verdachtsarzneimittel ( borderline products)


Produkte, die in Österreich als Arzneimittel eingestuft werden, in anderen Ländern jedoch als
Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel, Kosmetika oder Medizinprodukte im Umlauf sind.

Substandard Medicines


Dazu zählen Arzneimittel, die die gesetzlichen, dem Standard der pharmazeutischen Wissenschaften entsprechenden Qualitätsanforderungen, grob verletzen. Sie werden unter dem Terminus "Serious, Gesundheitsrisiko" in den Statistiken der Arzneimittelkontrolllabors ausgewiesen. Zu unterscheiden sind sie von geringfügigen Abweichungen von gültigen Spezifikationen (OOS).

Illegale Arzneimittel


Mit Arzneimittel-Wirkstoffen "verstärkte" (boosted) Lebensmittel/Kosmetika,
Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und Homöopatika.

Der deutsche Begriff Fälschung (Nichtübereinstimmung von Kennzeichnung und Inhalt, lt. Deutschem Arzneimittelgesetz) umfasst im Gegensatz zum englischen Begriff counterfeit auch diese illegalen Arzneimittel. Somit betreffen sie auch das Kosmetikum Aloe-Vera-Creme mit (nicht angeführtem) Cortison, Nahrungsergänzungsmittel und TCMs mit (nicht angeführten) PDE-5-Inhibitoren oder Appetitzüglern. Im Englischen werden sie unter dem Überbegriff illegal medicines geführt. (red)