Rechner werden von der GIS nicht unter die Lupe genommen

Rundfunkgebühr für PCs? Nicht in deutschen Büros, entschied nun das Verwaltungsgericht Koblenz. Und in Österreich? Kassiert die ORF-Gebührentochter GIS vermehrt bei PCs, will das Finanzministerium eingreifen.

Gebühren

Deutschland hat eine eigene Rundfunkgebühr für PCs. In Österreich muss Gebühr zahlen, wer (in Gebäuden) Radio oder Fernsehen empfangen kann (egal, ob ORF, und auf welchem Gerät).

Radio und die Zasterfahnder

Die GIS verweist auf mehr als 97 Prozent der Haushalte, die ohnehin Gebühren zahlen. Beim Rest fragen die Zasterfahnder, die keiner in die Wohnung lassen muss, erst nach Fernseh- oder Radiogerät im Haus. Wird das verneint, nach PCs. Vor allem, wenn sie Radio aus der Wohnung hören. Wie bei einem Wiener, der vorige Woche mit seiner Erregung über die Gebührenfahnder in manches Medium fand. Der habe Radioempfang nicht bestritten, sagt GIS-Marketingleiter Herbert Denk dem Standard.

„Unsere Außendienstmitarbeiter zerlegen keinen PC"

Das Schema der GIS für Menschen ohne Radio- und Fernsehgerät: Für PCs mit Breitbandanschluss Radiogebühr, weil ORF-Hörfunk ja 24 Stunden online zu empfangen ist. Nur wenn den PC eine TV-Karte oder ein USB-Stick für digitales Antennen-TV ziert, verlangt die GIS Kombigebühr. „Unsere Außendienstmitarbeiter zerlegen keinen PC", erklärt Denk, „aber fragen werden sie." In Firmen gingen sie davon aus, dass PCs nicht für Rundfunk genützt würden. Hören sie Radio, sei aber Gebühr fällig.

Zurückhaltung

„Nach der Rechtslage hat er recht", bestätigt Harald Waiglein, Sprecher des Finanzministeriums. Ihm habe die GIS_versichert, dass sie bei PCs „Zurückhaltung übt". Er habe „keine Anzeichen", dass die GIS „in großem Umfang dafür Gebühren verlangt". Falls doch, überlege das Ministerium Maßnahmen dagegen, es habe „die Möglichkeit einer Weisung". Im Kanzleramt kursiert seit längerem, wie berichtet, eine Präzisierung des Gesetzes, um die GIS zu bremsen. (Harald Fidler, DER STANDARD Printausgabe, 31. Juli 2008=