ORF-Gebühren für Laptop-Besitzer: Klage gegen GIS geplant

29. Juli 2008, 15:33
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Betroffener 37-jähriger Wiener: "Ich werde den Fall wenn nötig bis zum Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof bringen"

Der Volltext dieses auf Agenturmeldungen (z. B. APA und REUTERS) basierenden Artikels steht aus rechtlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.
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non606
04.10.2008 10:29

kann man den guten irgendwo unterstützen?

Hagen-von Tronje
02.10.2008 01:08
alles Gute

diesem mutigen Kämpfer gegen das institutionalisierte Unrecht, auch bekannt unter GIS- wo Service draufsteht, und Stasi drin ist.

Harald Nowak
30.09.2008 00:02
Blödsinn

Ein Computer mit TV Karte wäre in der Lage - ein Computer mit Internetanschluss wäre nicht und ist nicht. Filmdarbietungen - welcher Art auch immer - sind 1. keine "TV-Programme" und 2. ist die Gebührenpflicht an den "Rundfunk" gekoppelt, also an Boradcast Verfahren. Jede Internetverbindung ist eine Point-2-Point Verbindung bei der jede der beiden Parteien eindeutig identifziert ist (also KEIN Broadcast) und somit auch problemlos zur Kasse gebeten werden kann. Rundfunkgebühren sind hier eindeutig Missbrauch.

Toni_Montana
06.08.2008 15:03

i find die gebühren von 20 euro pro monat für TV/Radio a wahnsinn. verdammt, ich will kein so gutes programm! die sollen mal sparen.

EU-phorie statt EU-phobie 
06.08.2008 07:23
das gesetz gehört geändert!!!

das ist ein skandal, ein gesetz, das gegen alle guten sitten und gepflogenen geschäftsusancen verstösst!

ich stell was ins netz, schütze es nicht - obwohl das technisch möglich wär - und cash von jedem, der netzzugang hat.

ein skandal. das hält vor keinem ernsthaften, unabhängigen gericht. aber in österreich.

mario kainz  
06.08.2008 07:22
sehr suspekt

wieg genau eugentlich erfaehrt denn der herr orf davon, das besagter herr ein notebook hat ?

gibts da nicht auch gesetzte dagegen ?

locke77
04.08.2008 23:36

"Auch ein Computer mit Internetanschluss oder TV-Karte wäre aufgrund des Angebots in der Lage, Radioprogramme und TV-Programme zu empfangen und abzuspielen"
müsste die GIS da nicht die technischen Möglichkeiten des einzelnen Gerätes genau testen?
Beispiel:
so viel ich weiß, sind die videos von orf.at in wmv, und wenn ich den codec zb nicht installiert habe (zb bei linux ned von hausaus dabei) kann ich das garned sehen.
es ist also irgendwie ganzschön lächerlich bei einem "Computer mit Internetanschluss" davon auszugehen das der überhaupt irgendwas kann, wenn da ned genau eingeschränkt wird...
lg lothar

isodora
03.08.2008 22:04
Nun - ich würde dem Herrn von einer Klage abraten. Aus folgendem simplen Grund:

Die Materie ist aus meiner Erinnerung Gesetz im Verfassungsrang.
Auch ein Gang zu den obersten Gerichten nützt ihm daher genau null.

Anders könnte die Sachlage sein, falls er sich in der Folge an die Menschenrechts-Konvention wendet (nachdem sowohl Verfassungs-, wie auch Verwaltungsgerichtshof als unzuständig abgewunken haben, weil ja aufgrund eines Verfassungsgesetzes nicht in der Lage, irgendwie anders zu entscheiden):

Denn ich würde es sehr wohl als Menschenrecht in der heutigen Zeit betrachten, ein Notebook zu besitzen, ohne dafür staatliche Gebühren berappen zu müssen.

Dafür sollte sich der Herr aber warm anziehen - oder beispielsweise Sponsoren verpflichten, die seine Kosten übernehmen.

Bei ungewissem Ausgang.

isodora

Harald Nowak
30.09.2008 00:05
Ist keineswegs aussichtslos

Das Gesetzt wird hier offensichtlich (bewusst?) falsch ausgelegt - Rundfunk (alias Broadcast) und eine Internetverbindung sind grundverschiedene Dinge (und das meine ich nicht technisch sondern konzeptionell) und im Gesetztestext steht ganz in der Nähe von "audiovisuelle Darbietung" die Phrase "über Rundfunk" als notwendige Voraussetzung für die Gebührenpflicht. Wieso die GIS sich da überhaupt in der Richtung aus dem Fenster lehnt ist unbegreiflich - TV-Karten ja, Internet sicher nicht.

Mani Pulatio
03.08.2008 15:43
Merkwürdige Argumentation

Ist das nicht eine merkwürdige Argumentation, die die GIS da hat:
Im Internet gibt es vom ORF einen Live-Stream, den man sich mit einem Breitbandinternetzugang anschauen könnte, daher hat jeder, der einen Breitbandzugang besitzt, die Gebühren zu bezahlen.

Im Internet gibt es Kinder P*rnog raphie, ich habe einen Internetzugang - nach der GIS-Logik bin ich jetzt schon Gefängnisreif oder wie?

Bissi unlogisch oder?

Wenn der ORF für sein Programm, das viele nicht mehr sehen wollen, auch im Internet kassieren will, dann soll er allen Gebührenzahlern ein Passwort zuschicken und die Sache ist erledigt.

anton hedenig  
01.08.2008 07:46
Verfassungsklage ist schon anhängig..

...streite mich schon seit monaten mit der GIS herum.
seit okt.07 soll ich zahlen. also einspruch - abgelehnt. danach einspruch beim BM f. Finanzen. abgelehnt - habe keine empfangseinrichtung (analoge schüssel) dier orf empfang ermöglicht. im jänner beschwerde beim vfgh - zurückgewiesen, da lt. vfgh die original ablehnung des BM nicht von mir vorgelegt wurde. diese ablehnung hat mein rechtsanwalt per einschreiben an den vfgh gesendet!!.
das ganze wieder von vorne. die beschwerde und alle unterlagen persönlich zum vfgh gebracht. verfahren läuft!!! kosten ohne ende. da wird wohl damit gerechnet, dass sich das keiner leisten will - ich schon!!!
wer den beschwerdetext haben will - mail genügt!
wer macht noch mit?

isodora
03.08.2008 22:10
Lese soeben Ihr posting: etwas weiter oben ist meines. Folgenden Inhaltes: Nun - ich würde dem Herrn von einer Klage abraten. Aus folgendem simplen Grund:

Die Materie ist aus meiner Erinnerung Gesetz im Verfassungsrang.
Auch ein Gang zu den obersten Gerichten nützt ihm daher genau null.

Anders könnte die Sachlage sein, falls er sich in der Folge an die Menschenrechts-Konvention wendet (nachdem sowohl Verfassungs-, wie auch Verwaltungsgerichtshof als unzuständig abgewunken haben, weil ja aufgrund eines Verfassungsgesetzes nicht in der Lage, irgendwie anders zu entscheiden):

Denn ich würde es sehr wohl als Menschenrecht in der heutigen Zeit betrachten, ein Notebook zu besitzen, ohne dafür staatliche Gebühren berappen zu müssen.

Dafür sollte sich der Herr aber warm anziehen - oder beispielsweise Sponsoren verpflichten, die seine Kosten übernehmen.

Bei ungewissem Ausgang.

isodora

bauchidgw
31.07.2008 21:01
gibts schon ein spendenkonto?

oder einen paypal account? würde den kläger gerne finanziel in seinem ansinnen unterstüzen.

FÜR DAS RECHT NICHT FERNSEHEN ZU MÜSSEN (und nicht dafür zu zahlen).

bitte nicht
31.07.2008 18:13
es ist doch alles ganz einfach

mit einem Radio kann ich nur Radiosendungen empfangen, mit einem Fernseher, nur Fernsehprogramme. Diese beiden Geräte kauft man sich, weil man Radio hören/ fernsehen will. Deshalb muss man GIS zahlen. Mit einem Computer kann ich tausend Sachen machen. Deshalb habe ich mir einen gekauft. Wenn der ORF dann seine Sendungen ins Netz stellt ist das wohl sein Problem.

TheJester 
31.07.2008 18:12
hehe, jetzt fehlt nurnoch,...

... dass die GIS"mitgliedschaft" wie die der Kammern in den verfassungrang gehoben wird. dann gehen wir zwar baden, aber es herrscht wieder rechtssicherheit....

isodora
03.08.2008 22:15
Ist dummerweise schon passiert.

Dieses ist (aus meiner Erinnerung) ein Verfassungegesetz mit mehr als 80% Zustimmung des Parlamentes (aus der faschistoiden Neuphase unserer Republik 2000-2006).

so go
31.07.2008 13:23
weiter gehts mit handies?

Darf ich fragen warum der europäische Gerichtshof nur wegen "ORF 3" Strafzahlungen verlangt hat?

Schnurdieb
31.07.2008 09:20
Die Politik dahinter

"Aus dem Bundeskanzleramt, wo auch Medienministerin Heidrun Silhavy (SPÖ) tätig ist, war zu erfahren, dass bereits seit längerem der fertige Entwurf einer Novelle des Rundfunkgebührengesetzes in der Schublade liegt. Diese Novelle würde unter anderem klar stellen, dass für Computer keine Rundfunkgebühren anfallen. [...] Da das GIS für das Finanzministerium tätig ist, sei dieses von Vizekanzler Wilhelm Molterer (ÖVP) geleitete Ressort zuständig. Der Finanzminister könnte das GIS per Erlass über seine Rechtsansicht informieren und auf diesem Weg die Gebührenfreiheit für Computer sichern."

http://tinyurl.com/6pcn7y

M. C. Escher
30.07.2008 21:26
unglücklicherweise...

...wird der ORF von jenen geschützt, die ihn benützen.

Hier wird wohl nur der Europäische Gerichtshof Abhilfe schaffen können.
Zeit wirds!

WebObserver
31.07.2008 00:16
Europäische Gerichtshof = NIX rauskommen

Titus Petronius
30.07.2008 17:04
Jetzt weiss ich, was die Werbung meint..

mit diesen üblen Haushaltszecken.

weg
30.07.2008 16:46
In der Lage

"Auch ein Computer mit Internetanschluss [...] wäre aufgrund des Angebots in der Lage, [...] TV-Programme zu empfangen"

Tatsaechlich, ist er das? Wie kann ich ORF1 und ORF2 auf meinem Computer empfangen (ohne meinen Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen, wo das zwar mit Zattoo moeglich ist, der ORF aber keine Gebuehr verlangen kann)?

Wenn der ORF Geld will dann sollte er auch einen Live-Stream im Internet zur Verfuegung stellen muessen (nicht nur fuers Radio).

NONE
30.07.2008 16:46

Das Anfang vom Ende der unnötigen GIS.

Die kleinen grünen Männchen sind gelandet.
30.07.2008 17:03
IHR WORT IN GOTTES UND DER VERFASSUNGSRICHTER OHR !!!!!!!!



!!!!!!!!

F F
30.07.2008 19:13

Und dann nurmehr RTL ,RTL2, Sat1, mein Gott was für herrliche Zeiten.
Übrigens ohne Gebühren gäbe es auch kein ZDF, ARD ,Arte 3 Sat usw.

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