Mit 8,4 Millionen Euro jährlich möchte die EU-Kommission künftig europäische Parteien fördern. Das neue EU-Parteienstatut, dessen Entwurf die Behörde am Mittwoch vorstellte, könnte es gerade für die FPÖ interessanter machen, sich mit ähnlich gesinnten Gruppen in anderen EU-Staaten zu verbünden. ÖVP, SPÖ und Grüne gehören bereits EU-Parteien an.

Eine Initiative zur Gründung einer mehrstaatlichen rechtspopulistischen Partei hatte Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider vergangenen Sommer mit Vertretern des belgischen Vlaams Bloks und der italienischen Lega Nord gestartet. Die Partner fassten damals ein gemeinsames Antreten bei den Wahlen zum Europaparlament im Sommer 2004 ins Auge.

Auch wenn FPÖ-Delegationsleiterin Daniela Raschhofer auf Frage des Standard betont, dies sei im Moment nicht spruchreif und werde nicht diskutiert, sagt sie doch mit Blick auf das geplante Parteienstatut: "Dass man schaut, wo man Kooperationen finden kann, liegt auf der Hand."

Mindestens in drei Staaten aktiv

Aktivitäten in drei EU-Staaten wären nach dem neuen Statut, das vom EU-Parlament und vom Ministerrat verabschiedet werden muss, die Voraussetzung für die Anerkennung als europäische Partei. Bedingung ist, dass die Partei die Grundsätze von Freiheit und Demokratie, die Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie das Rechtsstaatsprinzip respektiert.

Dies sind die gleichen Anforderungen, die auch jener Artikel des EU-Vertrags enthält, der im Jahr 2000 den Hintergrund für die Boykottmaßnahmen der EU-14 gegen die schwarz-blaue Regierung bildete. Ein europaskeptisches oder gar EU-feindliches Parteiprogramm würde auf der anderen Seite aber nicht die Förderung verhindern.

Bares Geld aus Brüssel haben aber nur solche Parteien zu erwarten, die entweder in einem Drittel der EU-Staaten nationale und regionale Abgeordnete haben oder die Mitglieder im EU-Parlament vorweisen können. Die FPÖ würde das zweite Kriterium mit den drei Abgeordneten, die ihr geblieben sind, erfüllen.

Zusammengehörigkeit

Problematisch könnte werden, ob die nationalen Gruppen einer neuen "EU-Partei" überhaupt genug Gemeinsamkeiten haben. Wegen mangelnder "politischer Zusammengehörigkeit" hatte der Europäische Gerichtshof einen Vorstoß von Abgeordneten gestoppt, die sich im EU-Parlament nur zusammenschlossen, um die finanziellen und politischen Vorteile des Fraktionsstatus zu genießen. (DERSTANDARD, Printausgabe, 19.2.2003)