Brüssel - Die Schaffung europäischer Normen für das Strafrecht in den 15 Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission am Mittwoch vorgeschlagen. Die Brüsseler Behörde verabschiedete ein "Grünbuch über Verfahrensgarantien in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union", über das nun der Rat und das Parlament sowie der Wirtschafts- und Sozialausschuss beraten sollen.

Einigung auf gemeinsame Mindeststandards

"Gemeinsame Mindestverfahrensgarantien sind der beste Weg, um einen einheitlichen Schutz der Rechte einzelner innerhalb der Union zu erzielen", sagte Justizkommissar Antonio Vitorino zu der Initiative. Jeder Mitgliedstaat habe ein eigenes Strafrecht und die Abweichungen behinderten die gegenseitige Anerkennung der Verfahren. Dieses Problem könne sich mit der bevorstehenden EU-Erweiterung noch verschärfen. Deshalb sei es erforderlich, "sich noch vor April 2004 auf gemeinsame Mindeststandards zu einigen". Die Kommission strebt dabei europäische Vergleichsmaßstäbe an.

Das Papier enthält eine Liste von 35 Fragen zu verschiedenen Gesichtspunkten. Jeder Interessierte kann seine Meinung dazu abgeben. Besonders interessiert ist die Kommission nach eigenen Angaben an Antworten der Mitgliedstaaten sowie von Strafverteidigern mit einschlägigen Erfahrungen. (APA/dpa)