Wien - Hinweisschilder wie "Familienfreundliche Gemeinde" heben laut einer am Dienstag, veröffentlichten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) die Wirkung der Ortstafel und den damit verbundenen Tempolimits auf. ÖAMTC und ARBÖ forderten in Aussendungen eine rasche Erläuterung zur Straßenverkehrsordnung (StVO), welche Tafeln erlaubt sind. Alle anderen sollten rasch entfernt werden.

Keinen Freibrief

Die Erkenntnis des VwGH stellt aber keinen Freibrief zu Rasen dar, so ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. Trotz fehlerhafter Kundmachung eines Ortsgebietes kann ein Lenker bestraft werden, wenn er mit einer den Straßen- und Verkehrsverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit unterwegs ist. Werden Informationstafeln, die den Charakter einer Gemeinde näher bringen sollen, in größerem Abstand vor oder nach der Ortstafel aufgestellt, erleichtere dies die Erkennbarkeit erheblich, hieß es.

Rasches Handeln

Rasches Handeln verlangte der ARBÖ von Verkehrsminister Mathias Reichhold (F). "Der Bundesminister soll mittels Erlass klären, welche Hinweisschilder an Ortstafeln gerade noch zulässig sind und der StVO entsprechen", forderte Clubpräsident Herbert Schachter. Diese Regelung müsse einheitlich sein und dürfe nicht dem Gutdünken der Bundesländern überlassen werden. (APA)