München - Gegen den Willen der Stadt ist die umstrittene Leichen-Show "Körperwelten" am Freitagabend in München eröffnet worden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erlaubte die Ausstellung des Mediziners Gunther von Hagens, verbot aber sechs Exponate und den Souvenir-Verkauf. Die Richter sahen im Grundsatz keine Verstöße gegen die Menschenwürde, die guten Sitten und die öffentliche Ordnung. Das in erster Instanz bestätigte Verbot der Stadt wurde aufgehoben.

Bei den ersten Besuchern in München rief die Schau überwiegend positive Reaktionen hervor. Viele Gäste, darunter auch Kinder, betrachteten mit großem Interesse die mit Silikonkautschuk haltbar gemachten Stücke. Hagens präsentiert rund zwanzig Leichen und zahlreiche gesunde und kranke Körperteile. Neu ist in der bereits weltweit gezeigten Ausstellung ein präpariertes Kamel samt Jungem.

Tabubrüche

Der VGH erlaubte die Ausstellung, nachdem Hagens am Donnerstag sechs Plastinate zurückgezogen hatte. Darunter war eine mit Schubladen versehene Leiche und ein als Fechter dargestellter, aufgeklappter Körper. Solche Exponate instrumentalisierten eine Leiche zu kreativer Gestaltung; dieser Tabubruch missachte die Menschenwürde, urteilten die Richter.

Ein als Basketballspieler dargestellter Körper darf nur ohne Ball gezeigt werden. Hagens sagte, er habe vorsorglich auch einer Fußballspieler-Figur das Spielzeug weggenommen. Das Plastinat hält nun seine inneren Organe in der Hand.

Das Gericht verbot zudem den Verkauf von Fan-Artikeln, weil die Kommerzialisierung die guten Sitten und die Pietät missachte. Nur Medien wie Kataloge, Videos oder Postkarten dürfen verkauft werden. (APA/AP)