Wien - Wien erwartet den Einspruch des Ministerrats zum Ausländerwahlrecht mit "großer Gelassenheit". Das hat Integrationsstadträtin Renate Brauner (S) am Dienstag in der Bürgermeister-Pressekonferenz versichert. "Sollte es notwendig sein, werden wir einen entsprechenden Beharrungsbeschluss im Landtag machen", kündigte Brauner an. Laut Bundeskanzleramt ist der Einspruch bereits erfolgt, im Rathaus liegt er - so sagte Brauner - noch nicht vor.

Das Wiener Ausländerwahlrecht auf Bezirksebene wurde am 13. Dezember 2002 im Stadtparlament beschlossen. Der Einspruch von Seiten des Bundes bedeutet lediglich eine Verzögerung: Durch den angekündigten Beharrungsbeschluss kann der Landtag das Gesetz trotzdem in Kraft setzen. Den Gegnern bliebe dann noch der Gang zum Verfassungsgerichtshof.

"Genau so wichtig wie der Beschluss ist die Information der Bevölkerung", betonte Brauner. Mittels Broschüren, Plakaten und Veranstaltungen soll nun der Wissenstand jener erhöht werden, die von dem neuen Gesetz erfasst werden. Neben Zuwanderern, die dafür seit mindestens fünf Jahren in Wien hauptgemeldet sein müssen, sind dies auch Jugendliche - die in Zukunft ab dem 16. Lebensjahr zur Wahlurne schreiten dürfen. Das Motto der Kampagne lautet: "Mir is Wien net wurscht." (APA)