Österreichische Kulturschaffende wollen den ORF "zurückerobern". Das ist der Tenor einer Pressekonferenz, zu der die IG Autorinnen Autoren und Vertreter anderer Kunstsparten Dienstag unter dem Motto "Jetzt geht's um die Kultur!" luden. Mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wehren sich heimische Berufs- und Interessenverbände von Kunst und Kultur gegen die "Nichterfüllung des ORF-Kultur- und Bildungsauftrags". Eine Kundgebung vor dem Wiener RadioKulturhaus vor Beginn der zehnten "Langen Nacht des Hörspiels" am Dienstag soll der Auftakt zu einer Reihe von Protestveranstaltungen sein.

Kürzung der Honorare

Anlass für die aktuelle Initiative ist die Kürzung der Honorare für Hörspiel-Autoren um 50 Prozent, erläuterte Gerhard Ruiss, Geschäftsführer der IG Autorinnen Autoren. Der ORF habe sich Schritt für Schritt von seinem Bildungsauftrag verabschiedet. Weitere Beispiele dafür seien die Abschaffung von Kultursendungen, etwa des Magazins "Papageno" des Salzburger Landesstudios, oder deren Verlegung auf ungünstige Sendeplätze, die Ausgliederung des Radiosymphonieorchesters (RSO) oder Personaleinsparungen wie die Schaffung von "Ein-Mann-Teams", die statt bisher vier Arbeitskräften nun allein zugleich für Kamera, Ton und Licht verantwortlich seien.

Der ORF habe einen neuen Kulturbegriff ausgerufen, unter den alles subsummiert werden könne, der aber mit Kunst nichts mehr zu tun habe, kritisierte Ruiss. Damit sei er aber als öffentlich-rechtliche Sendeanstalt grundsätzlich in Frage gestellt: "Kultur und Information sind die beiden Säulen, aus denen sich das Gebührenrecht ableitet."

Einstellung der "Kunst-Stücke" widerspricht dem Bildungs- und Kulturauftrag des ORF

Eine im August des Vorjahres eingereichte Beschwerde an den Bundeskommunikationssenat, dass die Einstellung der "Kunst-Stücke" dem Bildungs- und Kulturauftrag des ORF widerspreche, war vergangenen Dezember abgewiesen worden. Laut Bundeskommunikationssenat sei der Bildungs- und Kulturauftrag lediglich eine "Zielbestimmung", die auf verschiedenen Wegen, die nicht näher zu bestimmen seien, zu erreichen sei, so Ruiss. "Das schafft auch RTL. Und es fragt sich, wie weit ist der ORF bereits RTL."

Mit der Einreichung der Beschwerde Ende Jänner beim Verfassungsgerichtshof soll nun eine Diskussion über den Kulturbegriff in Gang gesetzt werden. "Der ORF hat nicht das Monopol zu definieren, was Kunst ist," so Ruiss. (APA)