Wien - Die Regierung hat per Umlaufbeschluss 59 Universitätsräte für die künftig 21 Hochschulen bestellt. Nachdem die Unis bei der Bestimmung "ihrer" 59 Räte nur zehn Frauen berücksichtigt haben, sind im Regierungspaket insgesamt 30 Frauen enthalten. Außerdem habe man darauf geachtet, dass in den Gremien die Vertreter von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft in etwa ausgeglichen repräsentiert seien, betonte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) am Montag in einer Aussendung.

Unter den von der Regierung ausgewählten Uni-RätInnen finden sich unter anderem ORF-Generaldirektorin Monika Lindner (Wirtschaftsuniversität Wien), Siemens Österreich-Generaldirektor Albert Hochleitner, Seibersdorf-Geschäftsführer Helmut Krünes (beide Technische Universität Wien), die Direktorin des Technischen Museums, Gabriele Zuna-Kratky (Universität für angewandte Kunst Wien), Kunstforum-Direktorin Ingried Brugger (Kunst-Uni Linz) und der Generaldirektor des Kunsthistorischen Museums, Wilfried Seipel (Akademie der bildenden Künste Wien).

Die Regierungs-Einigung über die Liste der Uni-RätInnen wollte Gehrer nicht als Präjudiz für eine auch künftige Zusammenarbeit mit der FPÖ sehen. Das Universitätsgesetz (UG) habe für die Bestellung eine Frist bis Ende Februar gesetzt, diese habe daher vorgenommen werden müssen. Die Nominierung falle daher unter die Kategorie "business as usual".

Kritik an "frauenlosen" Unis

Kritik übte Gehrer an jenen Universitäten, die keine Frauen in den Uni-Rat nominiert haben - dies sei "unglaublich" und eine "Missachtung der letzten Jahrzehnte". Mit den durch die Regierung erfolgten Bestellungen erhöht sich der Frauenanteil von einem Sechstel auf ein Drittel: Insgesamt sind damit 40 der 118 Räte Frauen. Damit ist die Nominierung aber noch nicht abgeschlossen: Die bisher bestellten Mitglieder aller Räte wählen nun bis spätestens 31. März pro Uni noch eine/n zusätzliche/n VertreterIn, am Ende gibt es 139 Universitätsräte.

Der Universitätsrat hat künftig eine zentrale Bedeutung für die Arbeit der Universität, etwa vergleichbar dem Aufsichtsrat eines Unternehmens. Zu einer seiner wichtigsten Aufgaben zählt die Wahl des Rektors aus einem Dreiervorschlag des Senats (bzw. des Gründungskonvents bei erstmaliger Bestellung). (APA)