Die Telekom Austria (TA) hat beim Handelsgericht Wien eine Einstweilige Verfügung gegen den Wiener Telekombetreiber UTA Telekom AG erreicht. Die UTA müsse demnach ihren Werbeslogan "Keiner ist günstiger! ... 1,9 Cent / Minute in der Freizeit ins österreichische Festnetz" ab sofort unterlassen, da der von der UTA beworbene Tarif nicht an allen Wochentagen der günstigste sei, teilte die TA am Freitag mit.

Vergleich

Die Telekom Austria (TA) biete nämlich mit ihrem Tarif "TikTak-Weekend" Gratis-Telefonieren an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen an. Darüber hinaus sei dieses Tarifmodell bezogen auf eine Woche bei den Verbindungsentgelten während der gesamten Freizeit günstiger als der von der UTA beworbene Tarif.

Irreführend

Das Handelsgericht Wien habe bestätigt, dass sowohl die diesbezügliche Print- als auch Internetwerbung der UTA zur Irreführung geeignet sei. UTA verstoße mit diesen Werbeeinschaltungen gegen das Wettbewerbsrecht und müsse ab sofort die Werbung, die eine solche irreführende Darstellung enthalte, unterlassen.

Berufung

Die UTA will gegen den Entscheid Berufung einlegen. Laut UTA ließ das Gericht einen Aspekt unberücksichtigt: "Das Gericht hat keinen Zusammenhang zwischen dem 'Erwerb' von Gratisminuten in der Freizeit und einer erhöhten Grundgebühr sowie der Bindefrist bei 'TikTak Weekend' gesehen", heißt es in einer Aussendung. (APA/red)