Österreich hat die Welterbekonvention 1992 unterzeichnet. Mit der Ratifizierung verpflichtet sich ein Land, die innerhalb seiner Grenzen gelegenen, in die Welterbeliste eingetragenen Denkmäler als Kultur-oder Naturerbe zu schützen und zu bewahren. Souveränität und Eigentumsrechte bleiben davon unberührt.

Die Aufnahme in die Liste erfolgt auf Antrag der Mitgliedstaaten. In der Konvention sind Kriterien definiert, auf deren Basis über den Welterbestatus von Bauwerken oder Landschaften entschieden wird.

In Österreich gibt es acht Welterbestätten: den Schlosspark Schönbrunn, die Semmeringbahn, die Altstädte von Wien, Salzburg und Graz, die Region Hallstatt/Salzkammergut, die Regionen Wachau und Neusiedler See (DER STANDARD Printausgabe 13.2.2003)