Freiburg - Wegen fahrlässiger Tötung seines sieben Monate alten Sohnes ist der Schweizer Extrembergsteiger Erhard Loretan zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Ein Gericht in Bulle im Schweizer Kanton Freiburg setzte die Strafe zur Bewährung aus. Das Kind war an einem Schütteltrauma gestorben, das ihm der Vater am Heiligen Abend 2001 zugefügt hatte. Der in Cresuz im Kanton Freiburg lebende und international bekannte Bergsteiger gehört zu den wenigen Alpinisten, die alle 14 Achttausender bestiegen haben.

Schüttlen gilt als Misshandlung

Die Staatsanwältin hatte eine Gefängnisstrafe von zehn Monaten zur zweijährigen Bewährung gefordert. Der Verteidiger hatte auf Straffreiheit oder eine symbolische Strafe von höchstens einem Monat plädiert. Das Schütteln eines Kindes gilt in der Schweiz als Misshandlung und ist strafbar.

Er sei gestresst gewesen und habe das schreiende Kind für zwei bis drei Sekunden geschüttelt, hatte der 44-Jährige im Dezember 2001 erklärt. Nach Darstellung Loretans hatte das Kleinkind an dem Unglückstag ununterbrochen geweint. Der Fall Loretan hat viel zur Sensibilisierung der Schweizer Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem so genannten Babyshaking beigetragen. Selbst in Kinos wird jetzt davor gewarnt. (APA/dpa)