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Foto: REUTERS/Herwig Prammer

Massive Bedenken gegen die Weitergabe von Personendaten aus dem Zentralen Melderegister an Unternehmen hat am Donnerstag SP-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier geäußert. Innenminister Ernst Strasser betätige sich als "Datenhändler" und wolle Inkassobüros, Rechtsanwälten, Banken und Versicherungen als "Businesspartnern" des Ministeriums den Zugriff auf die Meldedaten der Österreicher gestatten. Die entsprechende Verordnung sei in einer "Nacht- und Nebelaktion" ohne Begutachtung am Datenschutzrat vorbei erlassen worden, kritisiert Maier.

676.000 Euro verdient

Hintergrund: Im März 2002 ist das so genannte Zentrale Melderegister (ZMR) in Vollbetrieb gegangen, das sämtliche österreichische Meldedaten erfasst. Für Unternehmen ist der Zugriff kostenpflichtig. Allerdings müssen sie nachweisen, dass sie "regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigen". Mit rund 254.000 kostenpflichtigen Abfragen nahm das Innenministerium seit vergangenem März rund 676.000 Euro ein. Im Jahr 2005 solle es laut Planung des Ministeriums bereits 1,3 Mill. kommerzielle Abfragen geben.

Alle datenschutzrelevanten Verordnungen seien bereits erlassen worden

Der Leiter der zuständigen Abteilung des Innenministeriums beruhigt: Die von Maier kritisierte Verordnung regle lediglich, dass die Einnahmen aus dem Zentralen Melderegister nicht zum Finanzministerium fließen, sondern zur Finanzierung des laufenden Betriebs verwendet werden dürfen. Alle datenschutzrelevanten Verordnungen seien bereits zuvor erlassen worden - selbstverständlich unter Einbeziehung des Datenschutzrates. Gesetzliche Grundlage sei das Meldegesetz aus dem Jahr 2001.

"Businesspartner"

Maier spricht von "ungeheuerlicher Geschäftemacherei" und kritisiert, dass das Innenministerium Inkassobüros, Rechtsanwälte, Banken und Versicherungen als seine "Businesspartner" betrachte. Der Innenminister betätige sich als "Datenhändler" und vergesse auf den Schutz von Bürgerrechten. Maier möchte nun vom Innenministerium wissen, wie viele Inkassobüros, Detekteien, Banken, Versicherungen und Rechtsanwälte auf das Melderegister zugreifen dürfen und fordert die umgehende Einberufung des Datenschutzrates.(APA)