Die EU-Kommission will ihre Vorgaben für die künftige Regulierung der Telekommärkte offenbar präzisieren. In der kommenden Woche wolle der zuständige Kommissar Erkki Liikanen gemeinsam mit seinem Kollegen aus dem Wettbewerbsressort, Mario Monti, eine entsprechende Empfehlung an die EU-Mitgliedstaaten vorschlagen. Demnach solle in zwölf von geplanten rund zwanzig Teilmärkten eine schärfere Marktregulierung aufrecht erhalten bleiben, hieß es am Mittwoch aus dem Umfeld Montis.

Theoretisch möglicher Wettbewerb

Erfahrungswerte hätten gezeigt, dass der theoretisch mögliche Wettbewerb in einigen Bereichen des Marktes bisher nicht zu den erwünschten Erfolgen geführt habe, hieß es zur Begründung aus der Kommission. Grundsätzlich ist die Beurteilung der Wettbewerbssituation der Teilmärkte Ländersache. Nur wo ein Unternehmen den Markt beherrscht, soll die scharfe Marktkontrolle aufrecht bleiben, so die EU-Vorgaben, die auch in Österreich mit einem neuen Telekom-Gesetz bis 25. Juli 2003 verbindlich werden sollen.

Auf lokaler Ebene

Mit dem neuen Rechtsrahmen soll insbesondere der Wettbewerb auf lokaler Ebene angekurbelt und die Breitbandtechnologie gefördert werden. Die Kommission kritisiert seit Jahren die ungebrochene Marktmacht der einstigen Monopolisten wie Deutsche Telekom und France Telecom, an der auch die Verordnung zur Entbündelung von Teilnehmeranschlüssen und andere Vorgaben wenig geändert hätten.

Neuen Marktteilnehmern werde der Zugang zu den Netzen weiterhin erschwert. Hier sollen die nationalen Regulierungsbehörden jetzt offenbar durchgreifen, damit eine marktbeherrschende Stellung nicht länger zu Lasten der Konkurrenz und der Verbraucher ausgenutzt werden könne. Die Kommission hat laut österreichischer Regulierung zwischen rund zwanzig Produktmärkten unterschieden. So wird laut Empfehlungsentwurf der nationale Markt für internationales Roaming als eigenständiger Teil definiert, ebenso die Mietleitungen für den Endverbraucher oder der Zugang zu den öffentlichen Festnetzen.

Empfehlungen werden geprüft

Sämtliche definierten Märkte seien durch hohe Zugangshürden struktureller oder rechtlicher Art gekennzeichnet, heißt es in dem Dokument. Die nationalen Regulierer, die für die Marktanalyse und Bewertung des effektiven Wettbewerbs auf ihrem jeweiligen Markt zuständig sind, sollen dies künftig nach einheitlichen Maßstäben beurteilen. Ihnen will die Kommission entsprechende Leitlinien an die Hand geben. Auf Grund der Dynamik des Marktes sollen die Empfehlungen 2004 überprüft werden.(APA/vwd)