Wien - Groß ist die Furcht der Jugendlichen vor der so genannten Schulnachricht - sie wird fälschlich immer wieder als "Semesterzeugnis" bezeichnet. Im Unterschied zum Jahreszeugnis dient sie als eine Art Zwischenergebnis aber nur zur Information über den Leistungsstand der Schüler in den einzelnen Fächern und ist mit keinerlei Berechtigung verbunden.

Für die Beurteilung am Ende des Schuljahres entscheidender ist hingegen eine Benachrichtigung im Rahmen des "Frühwarnsystems". Sollte sich ab Beginn des zweiten Semesters herausstellen, dass dem Schüler in einem Pflichtgegenstand ein "Nicht Genügend" im Jahreszeugnis droht, ist dies den Eltern unverzüglich mitzuteilen.

Im Regelfall werden der Fünfer-Kandidat sowie die Erziehungsberechtigten dann vom Klassenvorstand bzw. dem Fachlehrer vorgeladen, um Maßnahmen zur Abwendung eines "Flecks" zu erörtern. Diese reichen von einer Analyse der Lerndefizite über Fördermöglichkeiten und die Erbringung von Leistungsnachweisen bis zur Erarbeitung eines individuellen Förderkonzepts.

Auch das Frühwarnsystem hat wie die Schulnachricht nur Informationscharakter - unterbleibt eine Verständigung, kann der betreffende Schüler trotzdem mit "Nicht Genügend" beurteilt werden. Der säumige Lehrer begeht durch die unterlassene Information aber eine Pflichtverletzung und hat mit disziplinären Konsequenzen zu rechnen. (APA