Nationalratspräsident Khol kann sich eine Verankerung des Gottesbezugs in der österreichischen Verfassung vorstellen

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Wien - Nationalratspräsident Andreas Khol (V) kann sich einen Bezug auf Gott in der angestrebten neuen österreichischen Bundesverfassung vorstellen. Wie er in einem Interview für die jüngste Ausgabe der "Wiener KirchenZeitung" erklärte, entspreche es zwar nicht der österreichischen Verfassungstradition, Präambeln dem Gesetzestext voranzustellen. Sollte man davon abgehen, so "gehört sicher das religiöse Erbe unseres Landes erwähnt", so Khol wörtlich.

Beispiele für Verfassungen, die sich auch auf das religiöse Erbe beziehen, sind die Landesverfassung von Tirol, die Verfassung des Kantons Zürich in der Schweiz und die Verfassung von Polen. In der neuen polnischen Verfassung ist von denjenigen die Rede, die "an Gott als die Quelle der Wahrheit, Gerechtigkeit, des Guten und des Schönen glauben" aber auch von denjenigen, "die diesen Glauben nicht teilen, sondern diese universalen Werte aus anderen Quellen ableiten."

Khol bestätigte in dem Interview, dass er einen Konvent für die österreichische Verfassung will, dem neben offiziellen Vertretern auch 23 Personen angehören sollen, die die Zivilgesellschaft vertreten. Unter diesen Personen sollten - so die Vorstellung Khols - neben ehemaligen Präsidenten der Höchstgerichte, Repräsentanten der Volksanwaltschaft, des Rechnungshofes und den österreichischen Vertretern des Europa-Konvents auch Vertreter der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie von Wohlfahrtseinrichtungen sein. (APA)