Am 16.12. ist Fristende für die Beantragung von Studienbeihilfe

montage: derStandard.at
Wien - Nur noch knapp eine Woche haben Studenten Zeit, für das Wintersemester 2002/03 einen Antrag auf Studienbeihilfe zu stellen. Fristende ist heuer der 16. Dezember (Datum des Poststempels), bisher haben nach Angaben des Bildungsministeriums rund 39.000 Studenten um eine Beihilfe angesucht - um etwa 4.000 mehr als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr. 2001/02 lagen nach Ablauf der Frist 43.000 Anträge vor, rund 70 Prozent davon wurden positiv erledigt (in den Jahren davor waren es im Schnitt sogar etwa 80 Prozent). Unter der Internet-Adresse http://stipendium.at können alle nötigen Anträge heruntergeladen werden. Diese sind dann an die jeweilige Stipendienstelle (Adressen gibt es ebenfalls auf der Homepage) zu schicken. Achtung: Wird die Einreichfrist versäumt, verliert man trotz der Berechtigung zum Bezug der Förderung einen Monatsbetrag. Voraussetzungen für die Erlangung der Studienbeihilfe sind soziale Förderungswürdigkeit und ein günstiger Studienerfolg. Die Höchststudienbeihilfe beträgt pro Jahr 5.088 Euro, Vollwaisen, auswärtige Studierende, Selbsterhalter, Verheiratete und Personen, die gesetzlich zur Pflege und Erziehung eines Kindes verpflichtet sind, erhalten sogar bis zu 7.272 Euro. Abgezogen werden die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern und des Ehegatten, die zumutbare Eigenleistung des Studierenden sowie der Jahresbetrag der Familienbeihilfe und der Jahresbetrag des Kinderabsetzbetrages. Studienbeihilfe-Bezieher erhalten außerdem die Studiengebühren refundiert. Auch wer keine Studienbeihilfe erhält, kann auf Geld hoffen: Studenten, die die Voraussetzungen für den Bezug der Studienbeihilfe auf Grund des etwas zu hohen Einkommens der Eltern knapp nicht erfüllen, haben die Möglichkeit, einen Studienzuschuss in der Höhe zwischen 150 und 726,72 Euro (Höhe der Studiengebühren für zwei Semester, Anm.) zu beziehen. (APA)