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Montage/Fotos:Archiv

Wien - In der Vorweihnachtszeit hat der Abschleppdienst der Stadt Wien Hochsaison: Am ersten Einkaufssamstag wurden 160 Fahrzeuge einkassiert - im Vergleich zu "normalen" Tagen ein Plus von etwa 60 Prozent. Das Abschleppen kostet mindestens 162 Euro, warnt der ARBÖ.

"Kann das Fahrzeug nur mit Aufsperrdienst und Fahrpersonal entfernt werden, kostet dies sogar 240 Euro und für jede weitere angefangene halbe Stunde 120 Euro. Pro Tag der Fahrzeugverwahrung fallen dann für Pkw sechs Euro an", weiß ARBÖ-Verkehrsjuristin Renate Göppert.

Solange noch ein Rad am Boden ist entfallen die Kosten

Die Kosten können nur dann entfallen, wenn es dem Lenker gelingt, zu seinem Wagen zu kommen, bevor das Fahrzeug hochgehoben wurde und zumindest noch ein Rad am Boden geblieben ist. "Es liegt dann eben keine Entfernung im Sinne des Gesetzes vor", so Göppert.

Ist man der Meinung, dass zu Unrecht abgeschleppt wurde, kann gegen den Bescheid binnen zwei Wochen ein Rechtsmittel erhoben werden. Abgeschleppt wird, wenn ein Fahrzeug so abgestellt ist, dass es einen anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder behindern hätte können. Dies ist der Fall, wenn man in zweiter Spur, vor einer Hauseinfahrt, in einer Lade- oder Taxizone oder in einem zeitlich begrenzten Halte- und Parkverbot parkt.

Für allfällige Beschädigungen, die vom Zulassungsbesitzer nachzuweisen sind, wird nur bei grober Fahrlässigkeit gehaftet (Amthaftungsanspruch). Grundsätzlich ist zu empfehlen, bei Abholung das Kfz genau zu prüfen und Schäden gleich zu reklamieren bzw. Ansprüche zu deponieren. (APA)