Mit der neuen Regelung erhält jeder, außer Beamte, Selbstständige und Bauern, einen "Rucksack" mit Abfertigung. Entnommen werden kann nach drei Beitragsjahren
Redaktion
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Die meiste Arbeit mit der Vorbereitung der neuen Abfertigungsregelung haben derzeit die Unternehmen: Eine Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ist auszuwählen, die Personalverrechnung umzustellen. Betriebs- oder Einzelvereinbarungen müssen jetzt - in der Hochsaison der Jahresabschlüsse - ausgehandelt werden. Schulungsangebote von Management- und Steuerberatern haben Hochkonjunktur, die neun konzessionierten MVK liefern sich eine heftige Werbeschlacht um den Abfertigungskuchen.
Auf Profit dürfen die Kassen in den ersten Jahren zwar nicht hoffen, nach der erwarteten Marktbereinigung der Anbieter winkt aber spätestens 2012 ein rund fünf Milliarden großer Brocken der zu übertragenden Ansprüche der Arbeitnehmer aus dem alten Abfertigungssystem. Außerdem errechnen sich die Kassen mit ihren Eltern und Großeltern (Banken, Versicherungen, Pensionskassen) auch in der künftig immer notwendiger werdenden privaten Pensionsvorsorge gute Geschäfte durch bereits bestehende gute Verbindungen.
Enges Zeitfenster
Derzeit sind Unternehmen wie Kassen auch noch mit vielen offenen Fragen - etwa der des Datentransfers - konfrontiert. Unter Stress lässt sich die heimische Wirtschaft aber offenbar nicht setzen. Denn Schätzungen zufolge sind zwar rund 100.000 Unternehmen zum Jahreswechsel gleich von der Abfertigung neu betroffen, d. h. dass sie 1,53 Prozent der Bruttolohnsumme der neu engagierten Mitarbeiter schon an eine MVK überweisen müssten. Verträge mit solchen Kassen haben aber erst die wenigsten abgeschlossen.
Automatische Umstellung
Arbeitnehmer haben da jetzt noch weniger Druck: Für alle neuen Dienstverträge ab 2003 gilt das neue System sowieso automatisch. Alle bestehenden Dienstverhältnisse können entweder (mit Zustimmung des Dienstnehmers) ganz ins neue System übertragen oder teilweise "eingefroren" werden. Dafür sind Einzelvereinbarungen mit dem Arbeitgeber notwendig. Allerdings: Entschieden werden muss später, ob schon nach drei Jahren entnommen, ob der Rucksack weiter mitgenommen und ob bei Pensionierung der volle Betrag (mit sechsprozentiger Steuer) oder das steuerfreie Verrentungsmodell gewählt wird.
Grundsätzlich bleibt bei der neuen Regelung zwar für fast alle etwas, dafür aber sicher weniger. Durchschnittlich dürften pro Arbeitnehmer etwa 300 Euro im Jahr zu einer MVK fließen. Was übrig bleibt, hängt von Kosten und Veranlagungserfolg der MVK ab. (DER STANDARD Print-Ausgabe, 21.11.2002)
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