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Brigitte Bierlein

foto: apa/schlager
Wien - Die Generalanwältin und Präsidentin der Vereinigung der Österreichischen Staatsanwälte, Brigitte Bierlein (53), soll neue Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs werden. Das hat Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) am Dienstag nach dem Ministerrat bekanntgegeben. Die Nachbesetzung wurde notwendig, nachdem der bisherige Vizepräsident Karl Korinek als Nachfolger von Ludwig Adamovich zum Präsident des VfGH ernannt wurde. Schüssel berichtete, es habe "einige sehr qualifizierte Bewerber" gegeben, aus denen Bierlein ausgewählt worden sei. Bierlein sei parteipolitisch nicht gebunden und: "Generalanwältin Dr. Bierlein wäre damit die erste Frau in einem Präsidium eines Höchstgerichts." Bierlein ist seit 1990 in der Generalprokuratur - der höchsten staatsanwaltschaftlichen Behörde - tätig. Steile Karriere Brigitte Bierlein (53) hat schon bisher eine steile Karriere in der Justiz hinter sich. In nur vier Jahren absolvierte sie ihr Jus-Studium, wurde schon mit 28 Jahren zur Staatsanwältin ernannt und mit 41 wechselte sie in die höchste staatsanwaltschaftliche Behörde, die Generalprokuratur. In der Standesvertretung wurde sie im Vorjahr zur Präsidentin der Vereinigung der Österreichischen Staatsanwälte gewählt. Im VfGH ist sie - wenn der Bundespräsident sie ernennt - die erste Frau im Präsidium. Bierlein gesteht einen "gewissen Ehrgeiz" in der juristischen Karriere auch ein. Dass sie, nachdem sie die Chance ergriffen und sich in der Ausschreibung als Vizepräsidentin beworben hat, von der Regierung tatsächlich als VfGH-Vizepräsidentin vorgeschlagen wurde, hat sie aber doch überrascht, wie sie gegenüber der APA erklärte. In Justizkreisen ist Bierleins fachliche Qualifikation unumstritten - und bekannt ist die stets modisch-elegant gekleidete Juristin auch dafür, dass sie ihre Meinungen offen, ohne viel Herumgerede, vertritt. Dies hat sie auch als Staatsanwälte-Präsidentin bewiesen. Gleich bei Amtsantritt forderte sie die Verdoppelung der Staatsanwälte-Posten für den Fall der Vorverfahrens-Reform. Gegen diese Reform - die wegen der Neuwahlen zumindest verschoben wurde -, trat Bierlein namens der Staatsanwälte immer wieder vehement mit deutlichen Worten an. So kritisierte, dass ein "überschießender Rechtsschutz" die Kriminalitätsbekämpfung behindern würde. Bierlein wurde am 25. Juni 1949 in Wien geboren. Nach dem in nur vier Jahren absolvierten Studium trat sie 1972 in die Justiz ein, zunächst als Richteramtsanwärterin. 1977 ging sie zur Staatsanwaltschaft, der sie rund zehn Jahre angehörte. Dann wechselte sie in die Oberstaatsanwaltschaft, verbrachte ein Jahr im Justizministerium in der Einzelstrafsachenabteilung, also der Abteilung, die über die Vorhabensberichte der Staatsanwälte entscheidet. Im Oktober 1990 nahm sie in der Generalprokuratur die für eine Frau bisher höchste erreichte staatsanwaltschaftliche Funktion der Generalanwältin ein. In der Standespolitik gehörte Bierlein seit 1994 zunächst dem Vorstand der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte an. Im Juni 2001 wurde sie zur Präsidentin gewählt, nachdem sich Friedrich Matousek überraschend zurückzog. Klestil hat Haller-Ernennung unterschrieben Bundespräsident Thomas Klestil hat die Ernennung von Herbert Haller zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofes am Dienstag unterschrieben. 23 Bewerbungen lagen für dieses Amt vor, die "ausführlich geprüft" werden mussten, hieß es aus der Präsidentschaftskanzlei. Haller, Vorsitzender des Datenschutzrates, gilt als FPÖ-nahe stehend. Er wird den Platz von Kurt Gottlich einnehmen, der mit Jahresende in Pension geht. Die Ausschreibung für den Posten des Verfassungsrichters endete am 30. September, am 1. Oktober hatte die Regierung - gleichzeitig mit Karl Korinek als Präsident - Haller vorgeschlagen. Korineks Ernennung zum Nachfolger Ludwig Adamovichs als Präsident hat Klestil bereits am 5. November unterschrieben. Über die Nominierung von Generalanwältin Brigitte Bierlein als VfGH-Vizepräsidentin hat Klestil erst heute erfahren, entsprechende Akten liegen ihm nicht vor. Für diese Funktion hatte sich Haller nicht beworben. Selbstverständlich, so Klestil-Pressesprecher Hans Magenschab, werde man die Unterlagen von Brigitte Bierlein genauestens prüfen, wie in jedem anderen Fall auch. In der Präsidentschaftskanzlei geht man von mehreren Bewerbungen für die Funktion des Vizepräsidenten aus.(APA)