Wien - 24 Jahre lang gehört der künftige Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Karl Korinek, dem Höchstgericht bereits an, die letzten vier Jahre als Vizepräsident. Der Universitätsprofessor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist seit seiner Jugend ÖVP-Mitglied. Er hat aber angekündigt, anlässlich seiner Ernennung aus der Partei auszutreten, weil man als Präsident "auch jeden Anschein einer Abhängigkeit vermeiden" müsse. Neben der Tätigkeit im VfGH unterrichtet Korinek - seit 1973 - als ordentlicher Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an diversen Universitäten, gegenwärtig am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien. Bekannt ist auch sein Vater, Franz Korinek, der frühere Wirtschaftskammer-Generalsekretär und Finanzminister. Geboren wurde Korinek am 7. Dezember 1940 in Wien. 1958 maturierte er am humanistischen "Mariahilfer Gymnasium". 1963 promovierte er zum Dr. iur. Nach dem Rechtspraktikum wechselte er als Rechtskonsulent in die Wirtschaftskammer. 1970 habilitierte sich Korinek an der Universität Salzburg für Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht. Seit 1978 ist Korinek Mitglied des VfGH, von 1980 bis 1982, von 1986 bis 1989 und von 1994 bis 1997 war er auch ständiger Referent. Weitere Funktionen übt Korinek im Österreichischen Normungsinstitut (wo er seit 1986 Präsident ist) und in der Ersten Österreichischen Spar-Casse-Bank aus. Korinek ist Mitglied verschiedener österreichischer und internationaler wissenschaftlicher Vereinigungen, u.a. bei der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer. Bekannt wurde er auch mit mehr als 200 wissenschaftlichen Arbeiten, darunter mehrere selbstständige Publikationen vor allem zu Fragen des Verfassungsrechts (insbesondere Wirtschaftsverfassung, Grundrechtsschutz, Kontrolle und Verfassungsgerichtsbarkeit), des Rundfunk- und Telekommunikationsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts und der Verwaltungswissenschaften, des Raumordnungsrechts sowie des Bau- und Wohnungsrechts. (APA)