Wien - Im Wiener Gemeindebau werden ab 1. November dieses Jahres Lebensgemeinschaften wie Ehen behandelt, verkündete Wohnbau-Stadtrat Werner Faymann (S) am Mittwoch. In Zukunft kann eine gemeinsame Wohnung auch noch zu Lebzeiten der/dem nicht angetrauten LebenspartnerIn abgetreten werden. Das war bisher nur Ehepaaren vorbehalten oder nach dem Tod der/des LebenspartnerIn möglich. "Für eine moderne Stadt ist das nicht mehr zeitgemäß", urteilte der Stadtrat.Erklärung im Falle eines Beziehungsbruches Neue Mietverträge werden nun mit beiden LebensgefährtInnen abgeschlossen, unabhängig von der sexuellen Ausrichtung oder der Staatsbürgerschaft. Heterogeschlechtliche PartnerInnen müssen zusätzlich eine Erklärung unterschreiben, die im Falle eines Beziehungsbruches die Wohnung demjenigen zuspricht, der das Sorgerecht für die Kinder erhält. "Also im Regelfall die Frau," weiß Faymann. Sollte diese Lösung nicht greifen, müssen sich die scheidenden LebenspartnerInnen selbst einigen. Ein Austritt wird erst frühestens zwei Jahre nach der Erstellung des Mietvertrages genehmigt. Einkommensobergrenze Sollte sich ein/e PartnerIn in ein schon bestehendes Mietverhältnis einbringen wollen, muss der gemeinsame Haushalt schon mindestens zwei Jahre bestehen und der Hauptmieter natürlich sein Einverständnis kundtun. Außerdem darf der beitretende Lebensgefährte allein oder zusammen mit der/dem PartnerIn die jährliche Einkommensobergrenze von 25.500 Euro netto nicht überschreiten. Eventuelle andere Wohnungen müssen aufgelöst werden. Faymann bezeichnete diesen Regelungen als "keine große Hürden", rechnet aber auch nicht mit Missbrauch. Service Wiener Wohnen vergibt jährlich rund 12.000 Gemeindewohnungen. Insgesamt gibt es davon 220.000. Genauere Informationen über den städtischen Wohnbau und die neue Regelung für LebenspartnerInnen im speziellen können Interessierte unter der Servicenummer 4000-8000 einholen. (APA)