Ökologie
Österreich säumig bei Umsetzung von EU-Vorschrift zu Zoos
EU-Kommission droht mit Klage
Brüssel - Gegen Österreich und neun andere Staaten hat die
EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Säumigkeit bei
der Umsetzung einer EU-Vorschrift zur Schaffung besserer Bedingungen
für die Haltung von Wildtieren in Zoos eingeleitet. In einem am
Dienstag in Brüssel veröffentlichten Mahnschreiben ("begründete
Stellungnahme") erinnert die Kommission die zehn Mitgliedstaaten
daran, dass sie eine entsprechende EU-Richtlinie (europäisches
Rahmengesetz) bereits im April in nationale Gesetze hätten umsetzen
müssen. Falls die Länder der Aufforderung der EU-Behörde nicht
innerhalb von zwei Monaten nachkommen, droht ihnen eine Klage vor dem
Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Ziel der Richtlinie ist eine EU-weit möglichst artgerechte Haltung
und Ernährung sowie eine intensive veterinärmedizinische Betreuung in
den Zoos, um Reproduktion und Wohlbefinden der in Gefangenschaft
lebenden Tiere zu gewährleisten. Damit soll die biologische Vielfalt
der Arten erhalten werden. Zugleich soll auch dem pädagogischen
Charakter und den wissenschaftlichen Forschungsmöglichkeiten der
Tiergärten Rechnung getragen werden. Die EU-Richtlinie schreibt den
nationalen Behörden strikte Kontrollen vor und verlangt eine
Genehmigung für ihre Betreibung.
Außerdem ist ein wissenschaftlicher Austausch über Reproduktion
und Wiedereinführung von Tieren in ihre natürliche Umgebung
vorgesehen. Außer Österreich haben auch Deutschland, Italien,
Großbritannien, Irland, Dänemark,neunten April verstreichen lassen. (APA)