Brüssel - Gegen Österreich und neun andere Staaten hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Säumigkeit bei der Umsetzung einer EU-Vorschrift zur Schaffung besserer Bedingungen für die Haltung von Wildtieren in Zoos eingeleitet. In einem am Dienstag in Brüssel veröffentlichten Mahnschreiben ("begründete Stellungnahme") erinnert die Kommission die zehn Mitgliedstaaten daran, dass sie eine entsprechende EU-Richtlinie (europäisches Rahmengesetz) bereits im April in nationale Gesetze hätten umsetzen müssen. Falls die Länder der Aufforderung der EU-Behörde nicht innerhalb von zwei Monaten nachkommen, droht ihnen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Ziel der Richtlinie ist eine EU-weit möglichst artgerechte Haltung und Ernährung sowie eine intensive veterinärmedizinische Betreuung in den Zoos, um Reproduktion und Wohlbefinden der in Gefangenschaft lebenden Tiere zu gewährleisten. Damit soll die biologische Vielfalt der Arten erhalten werden. Zugleich soll auch dem pädagogischen Charakter und den wissenschaftlichen Forschungsmöglichkeiten der Tiergärten Rechnung getragen werden. Die EU-Richtlinie schreibt den nationalen Behörden strikte Kontrollen vor und verlangt eine Genehmigung für ihre Betreibung. Außerdem ist ein wissenschaftlicher Austausch über Reproduktion und Wiedereinführung von Tieren in ihre natürliche Umgebung vorgesehen. Außer Österreich haben auch Deutschland, Italien, Großbritannien, Irland, Dänemark,neunten April verstreichen lassen. (APA)