St. Pölten/Gmünd - Das große Augusthochwasser hat St. Martin an der Lainsitz im Bezirk Gmünd schwer getroffen. Auch das Grundstück und das Einfamilienhaus Anton Stadlers (Name geändert) wurden verwüstet: So sehr, dass die gemeindeeigene Schadenskommission Zerstörungen im Wert von 132.000 Euro an Haus und Hof dokumentierte - und diese Schätzung an die für Auszahlungen von Katastrophenfondsgeldern zuständige Landesregierungsabteilung in St. Pölten weiterleitete.

Tatsächlich erhielt Stadler wenig später Geld. 13.200 Euro wurden auf sein Konto überwiesen: Nur die Hälfte jener 20 Prozent der Schadenssumme, die - wie weithin angekündigt worden ist - im so genannten ersten Entschädigungsdurchgang zur Auszahlung kommen sollen.

Was - neben Barem - fehlte, war eine Erklärung. "Wie konnte es zu der Entschädigungshalbierung kommen?", fragt deshalb jetzt Emil Schabl, der Zweite Niederösterreichische Landtagspräsident (SP). Und mahnt eine rasche Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen ein. Stadler nämlich stehe nicht allein da: "Inzwischen weiß ich von mehr als 35 vergleichbaren Fällen".

Schadensschätzung der Kommission erschien überhöht

"Wir haben die Auszahlungssumme herabgesetzt, weil uns die Schadensschätzung der Kommission weit überhöht erschien": Leopold Grünner, Leiter der für die Katastrophenfondsabwicklung zuständigen Landesregierungsabteilung, bestätigt - und rechtfertigt - das Vorgehen. Gerade im Bezirk Gmünd bestehe ein Problem: Ein Kommissionssachverständiger - immer derselbe - habe "durch die Bank sehr hohe Schadensmeldungen abgezeichnet".

In all diesen Fällen, so Grünner, müsse jetzt neu ermittelt werden. Die Geschädigten würden davon nicht verständigt: "Letzten Endes besteht auf Gelder aus dem Katastrophenfonds kein Rechtsanspruch".

Genau deshalb müsse man weiterdenken, meint dazu Schabl: "Eine Lösung könnte die Installierung eines weisungsfreien Ombudsmannes sein." Einem Mann oder einer Frau "mit Erfahrungen im Bereich Konsumentenschutz" oder auch "beim Rechnungshof angesiedelt". Mit dem Auftrag, Beschwerden entgegenzunehmen und Einsprüche zu formulieren.

Letzten Endes, so Schabl, gehe es bei vielen Hochwassergeschädigten "um die Existenz". Eine Einschätzung, die Grünner teilt - wenn er der Ombudsmann-Idee auch skeptisch gegenübersteht. Schon jetzt nämlich stehe jedem Betroffenen "der Gang zur Volksanwaltschaft offen".

Hochwasserplattform

Um gegen künftige Überschwemmungen besser gerüstet zu sein, hat Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (VP) indes Experten zu einer Hochwasserplattform zusammengerufen. Das am Dienstag vorgestellte Expertenteam solle "den Status quo erheben und Empfehlungen ausarbeiten".

Angedacht werden sollen ein Flussbauprogramm, Rückkäufe von Flächen im Nahbereich der Flüsse und raumplanerischen Konsequenzen. Allein die Dokumentation des Istzustandes aufgrund noch nicht verfügbarer Daten werde bis März 2003 dauern, sagte der Leiter des Teams, Werner Biffl. (Irene Brickner; DER STANDARD, Printausgabe, 29.10.2003)