Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in einer am heutigen Dienstag zugestellten Entscheidung die Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelung über die Bankenaufsicht bestätigt. Die Bankenaufsicht wurde mit 1. April 2002 einer eigenen Behörde, der Finanzmarktaufsicht (FMA), übertragen. Wie der VfGH nun festgestellt hat, widerspreche die neue Bankenaufsicht "nicht der Verfassung". Die Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) ist mit ihrer Beschwerde somit abgeblitzt. In der politischen Diskussion vor der Neugestaltung der FMA war die Verfassungskonformität der Verrechnung der Finanzmarktaufsichts-Kosten an die Banken umstritten gewesen. Die BA-CA hatte diese Frage an den VfGH herangetragen. In einer Beschwerde hatte das Großinstitut geltend gemacht, dass es unzulässig sei, die Kosten einer staatlichen Aufsicht an das kontrollierte Wirtschaftsunternehmen zu überwälzen. BA-CA:Aufteilung der Kosten unsachlich Sollte dies doch als zulässig erkannt werden, so sei zumindest aber die Aufteilung der Kosten unsachlich, hatte es seitens der BA-CA geheißen. Sie werde nämlich nach den Eigenmittelerfordernissen der Banken berechnet, was die BA-CA wegen ihrer Größe entsprechend teuer komme. Zu diesem Punkt hält der VfGH jetzt fest, dass an der Art, wie die Kosten auf die einzelnen Institute aufgeteilt sind, "nichts auszusetzen" sei. "Die Aufteilung richtet sich nach den Eigenmittelerfordernissen, die die bankrechtlichen Vorschriften für die Kreditinstitute aufstellen." Das Eigenmittelerfordernis stehe "in unmittelbarer Relation zur Summe der Ausleihungen und der damit verbundenen Risken eines Kreditinstituts", heißt es in der VfGH-Entscheidung. Genau von diesen Umständen hänge aber die "Intensität und Qualität der Bankenaufsicht" ab, betont der VfGH. Limit für die Kosten der FMA Freilich gebe es auch ein Limit für die Kosten der FMA. Denn bei der Erstellung des gesetzlich vorgesehenen, bindenden Finanzplans habe sich die Finanzmarktaufsicht an Kriterien wie Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu orientieren. Dass dieses Limit überschritten werde, hat der VfGH nach eigenen Angaben nicht gefunden. Die heuer neu ins Leben gerufene Finanzmarktaufsicht startete am 1. April. In ihr sind die zuvor getrennten Aufsichten (Bankenaufsicht, Wertpapieraufsicht, Versicherungsaufsicht, Pensionskassenaufsicht) zusammengefasst. BA-CA will nun EuGH anrufen Das Erkenntnis treibt die Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) jetzt in die nächste Offensive. BA-CA-Pressesprecher Martin Hehemann sagte, die Bank bleibe dabei, dass die Kosten für die Finanzmarktaufsicht (FMA) nicht verursachergerecht aufgeteilt seien. Das letzte Wort in dieser Causa könnte nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) sprechen. "Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs bestätigt nicht die sachlich korrekte Aufteilung der Kosten, sondern besagt lediglich, dass die Kostenaufteilung 'nicht unsachlich' sei", so Hehemann am Dienstagnachmittag. "Im Licht dieser weichen Formulierung werden wir uns vorbehalten, den EuGH anzurufen. Wir prüfen das jetzt." Laut Hehemnann hat die FMA rund 900 Banken zu beaufsichtigen. "Wir zahlen aber nicht ein Neunhundertstel, sondern 25 Prozent, ein Viertel der Gesamtkosten", so der BA-CA-Sprecher. Diese am Eigenkapital orientierte Beitragsformel sei "nicht verursachergerecht". "Wir sehen das nach wie vor so. Auch eine kleine Raiffeisen-Kasse macht Arbeit", betonte Hehemann. (APA)