Finanzen & Börse
Finanzmarktaufsicht verfassungskonform
BA-CA bei Verfassungsgerichtshof abgeblitzt
Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in einer am
heutigen Dienstag zugestellten Entscheidung die Verfassungsmäßigkeit
der neuen Regelung über die Bankenaufsicht bestätigt. Die
Bankenaufsicht wurde mit 1. April 2002 einer eigenen Behörde, der
Finanzmarktaufsicht (FMA), übertragen. Wie der VfGH nun festgestellt
hat, widerspreche die neue Bankenaufsicht "nicht der Verfassung". Die
Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) ist mit ihrer Beschwerde somit
abgeblitzt. In der politischen Diskussion vor der Neugestaltung der FMA war
die Verfassungskonformität der Verrechnung der
Finanzmarktaufsichts-Kosten an die Banken umstritten gewesen. Die
BA-CA hatte diese Frage an den VfGH herangetragen. In einer
Beschwerde hatte das Großinstitut geltend gemacht, dass es unzulässig
sei, die Kosten einer staatlichen Aufsicht an das kontrollierte
Wirtschaftsunternehmen zu überwälzen.
BA-CA:Aufteilung der Kosten unsachlich
Sollte dies doch als zulässig erkannt werden, so sei zumindest
aber die Aufteilung der Kosten unsachlich, hatte es seitens der BA-CA
geheißen. Sie werde nämlich nach den Eigenmittelerfordernissen der
Banken berechnet, was die BA-CA wegen ihrer Größe entsprechend teuer
komme.
Zu diesem Punkt hält der VfGH jetzt fest, dass an der Art, wie die
Kosten auf die einzelnen Institute aufgeteilt sind, "nichts
auszusetzen" sei. "Die Aufteilung richtet sich nach den
Eigenmittelerfordernissen, die die bankrechtlichen Vorschriften für
die Kreditinstitute aufstellen." Das Eigenmittelerfordernis stehe "in
unmittelbarer Relation zur Summe der Ausleihungen und der damit
verbundenen Risken eines Kreditinstituts", heißt es in der
VfGH-Entscheidung. Genau von diesen Umständen hänge aber die
"Intensität und Qualität der Bankenaufsicht" ab, betont der VfGH.
Limit für die Kosten der FMA
Freilich gebe es auch ein Limit für die Kosten der FMA. Denn bei
der Erstellung des gesetzlich vorgesehenen, bindenden Finanzplans
habe sich die Finanzmarktaufsicht an Kriterien wie Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu orientieren. Dass dieses
Limit überschritten werde, hat der VfGH nach eigenen Angaben nicht
gefunden.
Die heuer neu ins Leben gerufene Finanzmarktaufsicht startete am
1. April. In ihr sind die zuvor getrennten Aufsichten
(Bankenaufsicht, Wertpapieraufsicht, Versicherungsaufsicht,
Pensionskassenaufsicht) zusammengefasst.
BA-CA will nun EuGH anrufen
Das Erkenntnis treibt die Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) jetzt in die
nächste Offensive. BA-CA-Pressesprecher Martin Hehemann sagte, die Bank bleibe dabei, dass die Kosten für die
Finanzmarktaufsicht (FMA) nicht verursachergerecht aufgeteilt seien.
Das letzte Wort in dieser Causa könnte nun der Europäische
Gerichtshof (EuGH) sprechen.
"Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs bestätigt nicht die
sachlich korrekte Aufteilung der Kosten, sondern besagt lediglich,
dass die Kostenaufteilung 'nicht unsachlich' sei", so Hehemann am
Dienstagnachmittag. "Im Licht dieser weichen Formulierung werden wir
uns vorbehalten, den EuGH anzurufen. Wir prüfen das jetzt."
Laut Hehemnann hat die FMA rund 900 Banken zu beaufsichtigen. "Wir
zahlen aber nicht ein Neunhundertstel, sondern 25 Prozent, ein
Viertel der Gesamtkosten", so der BA-CA-Sprecher. Diese am
Eigenkapital orientierte Beitragsformel sei "nicht
verursachergerecht". "Wir sehen das nach wie vor so. Auch eine kleine
Raiffeisen-Kasse macht Arbeit", betonte Hehemann.
(APA)