Abtreibung
Hilfsfonds für Schwangere in Not
Seit 30 Jahren Beratung und Hilfe für Schwangere
Wien - Ein Benefizabend zu Gunsten des Wiener
"Diözesanen Hilfsfonds für Schwangere in Notsituationen" wird am 30.
Oktober im Wiener "Haus der Industrie" veranstaltet. Seit der Gründung 1973 wurde 17.000 schwangeren Frauen mit professioneller Beratung und materieller Unterstützung
rasch und unbürokratisch geholfen.
"Ja zum Kind"
"Seit 30 Jahren ist es die Aufgabe des 'Diözesanen Hilfsfonds',
Frauen dabei zu unterstützen, auch unter schwierigen Umständen 'Ja'
zu ihrem Kind zu sagen", erklärt Katalin Haunold-Vatai, die
Vorsitzende des Hilfsfonds. Das Ziel sei, menschliche, materielle und
rechtliche Soforthilfe für die Frauen zu gewährleisten. Ungeachtet
ihrer Herkunft, Nationalität und Religion können sich Hilfe suchende
Frauen an den Hilfsfonds wenden.
Gespräch
In Einzelgesprächen wird die
jeweilige Situation von einer Sozialarbeiterin analysiert und
individuelle Unterstützung angeboten, damit die Frauen mit ihrem
Leben und dem ihres Kindes zurecht kommen. Die Mitarbeiterinnen des
Hilfsfonds beraten und begleiten die Frauen in der Säuglings- und
Kinderpflege, bei Behördenwegen und rechtlichen Fragen, bei der
Wohnungssuche und vermitteln auch Arbeitsplätze. Reicht das soziale
Netz nicht aus, werden die Frauen durch Sachspenden und finanzielle
Hilfe unterstützt.
Reaktion auf Fristenregelung
Der Hilfsfonds wurde 1973 auf dem Höhepunkt der
Fristenregelungs-Diskussion auf Initiative des Pastoralrats der
Erzdiözese Wien mit Unterstützung von Kardinal Franz König ins Leben
gerufen. Mit der Gründung sollte unterstrichen werden, dass die
Kirche nicht nur gegen die Fristenregelung protestiert, sondern vor
allem Frauen in Not konkret hilft. Jährlich werden durch die
traditionelle Muttertagssammlung in den Pfarren der Erzdiözese und
durch Förderer und Sponsoren rund 165.000 Euro aufgebracht. Damit die
Spenden direkt den bedürftigen Müttern und Kindern zugute kommen,
trägt die Erzdiözese Wien aus Mitteln des Kirchenbeitrags die Kosten
für Gehälter und den Sachaufwand in der Beratungsstelle des
Hilfsfonds. (red)