Wien - Auch im Jahr 2002 hat der Verwaltungsgerichtshof zu einem hohen Prozentsatz mit Asyl-Angelegenheiten zu tun. Heuer, so teilte VwGH-Präsident Clemens Jabloner der APA mit, fielen bis zum 25. Oktober 840 neue Asylakten beim Höchstgericht an. "Es geht uns schlecht mit den Asylsachen. Sie binden viele Kapazitäten, der Anfall ist kaum zu bewältigen", erklärte der VwGH-Präsident im Gespräch mit der APA. Im Jahr 2001 wurde in 1086 Asylfällen Beschwerde an den VwGH erhoben; damit machten die Asylsachen fünfzehn Prozent aller beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingelangten Beschwerden aus. Ein Prozentsatz, der sich heuer nicht verringern wird. Derzeit warten noch 1405 Akten im Haus am Judenplatz auf ihre Erledigung. 2001 wurden 44 Prozent der Beschwerdeanträge abgelehnt Für die Erledigung von Asyl-Angelegenheiten ist in erster Instanz das dem Innenministerium unterstellte Bundesasylamt zuständig. Asylwerber, die kein Asyl erhalten, können den unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) anrufen. Gegen dessen Entscheidung kann vom Asylwerber wie auch vom Innenminister Beschwerde an den VwGH erhoben werden. Dort sind für die Erledigung der zahlreichen Beschwerdeakten zwei Senate zuständig, die seit Jahresbeginn mit insgesamt drei zusätzlichen Richtern verstärkt wurden. Im Jahr 2001 erledigte der VwGH insgesamt 658 Asylverfahren. Dabei sticht besonders die Zahl der Ablehnungen von Beschwerden ins Auge: Insgesamt wurden 44 Prozent der Akten wegen Aussichtslosigkeit, das heißt keine Chance auf Asyl in Österreich, abgelehnt. Neben formalen Erledigungen (etwa Zurückziehung von Beschwerden) erging in 31 Prozent der Beschwerden ein ausführliches Urteil (Erkenntnis). Ergebnis: mit Erkenntnis wurden etwa ein Viertel der Beschwerden abgewiesen, drei Viertel der Fälle im Sinne des Asylwerbers erledigt. Resümee: Von sämtlichen Beschwerden bestätigte der VwGH in drei Viertel der Fälle die Ablehnung des Asylantrages. Im Jahr 2001 kamen die meisten Beschwerden von Asylwerbern aus Jugoslawien, an zweiter Stelle aus Indien, dann aus der Türkei, aus Nigeria und schließlich aus Sierra Leone. Im heurigen Jahr stammten die meisten Asylwerber bisher aus der Türkei, dann aus Jugoslawien, aus Nigeria, dem Iran und an fünfter Stelle aus Armenien. 304 Tage Im VwGH dauerten die Verfahren in Asylsachen im Jahr 2001 durchschnittlich 304 Tage. Im Jahr 2002 verlängerte sich die Dauer eines Verfahrens trotz der gestiegenen Erledigungszahl auf durchschnittlich ein Jahr und 32 Tage. Die Verlängerung ergibt sich aus dem hohen Zeitaufwand, der für die Erledigung von Altakten gebraucht wird. Am Montag, den 28. Oktober, wird in Wien der "Vierte österreichische Asyltag" stattfinden. Veranstalter sind der UNO-Flüchtlingshochkommissar sowie das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte. Unter anderem werden die Präsidenten des Verfassungs- sowie des Verwaltungsgerichtshofes, ein Vertreter der EU-Kommission und der Vorsitzende des Bundesasylsenates Vorträge halten. (APA)