Die Telekom Austria (TA) verteidigt ihre ab 2003 geplante Zusatzgebühr von 2,17 Euro für alle Bareinzahlungen, Überweisungen oder Online-Bezahlung. Man sei "verwundert" über die jüngste Kritik von Konsumentenschützern. Die Gebühr sei eine "in vielen Branchen übliche Vorgangsweise im modernen Zahlungsverkehr", so TA am Freitag in einer Pressemitteilung. Bearbeitung Pro Rechnungslauf müssten derzeit noch mehr als eine Million Zahlscheine "mühsam händisch bearbeitet werden". Mehr als die Hälfte der Kunden der Telekom nützten aber bereits die Einzugsermächtigung, die künftig die einzige Zahlungsform sein wird, bei der keine Zusatzgebühren anfallen. Abgewiesen Der Oberster Gerichtshof (OGH) habe schon im Jahr 2000 eine Beschwerde des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Mobilkom Austria abgewiesen. Diese hebe bereits seit 1997 eine Zahlscheingebühr von 2,18 Euro ein. Der OGH habe seinerzeit erklärt, dass diese Zahlungsform "für alle Beteiligten erhebliche Vorteile" biete und "dieser Betrag im Rahmen vergleichbarer Gebühren" liege, betont die TA weiter. Keine Chancen Der VKI hält das Urteil des OGH für falsch, sieht aber in einem neuerlichen Rechtsstreit dennoch wenige Chance. Nach Ansicht der Konsumentenschützer hätte 1 Euro aus gereicht, um den administrativen Mehraufwand der TA abzudecken. Der Rest dient laut VKI nur dazu, "die Leute zur Einzugsermächtigung zu drängen". Probleme Bei verbrauchsabhängigen Rechnungen wie der Telefonrechnung sei die Einzugsermächtigung jedoch problematisch. Gerade in der Telekommunikation gebe es häufig Reklamationen wegen überhöhten Rechnungen, etwa bei der Verrechnung von Mehrwertdiensten. "Ist das Geld aber einmal weg, muss der Kunde die Rückzahlung einklagen", warnt der VKI. Die Telekom sieht darin keine Problematik und verweist auf die Möglichkeit des Kunden, bei Zweifeln an der Rechnung die Überweisung binnen 42 Tagen ohne Angabe von Gründen bei seiner Bank rückgängig machen zu lassen. (APA)