Telekom
Telekom Austria verteidigt Erlagscheingebühr
Vorgangsweise laut TA in vielen Branchen üblich
Die Telekom Austria (TA)
verteidigt ihre ab 2003
geplante Zusatzgebühr von 2,17 Euro für alle Bareinzahlungen,
Überweisungen oder Online-Bezahlung. Man sei "verwundert" über die
jüngste Kritik von Konsumentenschützern. Die Gebühr sei eine "in
vielen Branchen übliche Vorgangsweise im modernen Zahlungsverkehr",
so TA am Freitag in einer Pressemitteilung.
Bearbeitung
Pro Rechnungslauf müssten derzeit noch mehr als eine Million
Zahlscheine "mühsam händisch bearbeitet werden". Mehr als die Hälfte
der Kunden der Telekom nützten aber bereits die Einzugsermächtigung,
die künftig die einzige Zahlungsform sein wird, bei der keine
Zusatzgebühren anfallen.
Abgewiesen
Der Oberster Gerichtshof (OGH) habe schon im Jahr 2000 eine
Beschwerde des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die
Mobilkom Austria abgewiesen. Diese hebe bereits seit 1997 eine
Zahlscheingebühr von 2,18 Euro ein. Der OGH habe seinerzeit erklärt,
dass diese Zahlungsform "für alle Beteiligten erhebliche Vorteile"
biete und "dieser Betrag im Rahmen vergleichbarer Gebühren" liege,
betont die TA weiter.
Keine Chancen
Der VKI hält das Urteil des OGH für falsch, sieht aber in einem
neuerlichen Rechtsstreit dennoch wenige Chance. Nach Ansicht der
Konsumentenschützer hätte 1 Euro aus gereicht, um den administrativen
Mehraufwand der TA abzudecken. Der Rest dient laut VKI nur dazu, "die
Leute zur Einzugsermächtigung zu drängen".
Probleme
Bei verbrauchsabhängigen Rechnungen wie der Telefonrechnung sei
die Einzugsermächtigung jedoch problematisch. Gerade in der
Telekommunikation gebe es häufig Reklamationen wegen überhöhten
Rechnungen, etwa bei der Verrechnung von Mehrwertdiensten. "Ist das
Geld aber einmal weg, muss der Kunde die Rückzahlung einklagen",
warnt der VKI. Die Telekom sieht darin keine Problematik und verweist
auf die Möglichkeit des Kunden, bei Zweifeln an der Rechnung die
Überweisung binnen 42 Tagen ohne Angabe von Gründen bei seiner Bank
rückgängig machen zu lassen.
(APA)