Wien - Wer in diesen Tagen durch die Straßen Wiens wandert, merkt es auf Schritt und Tritt: Es ist Vorwahlzeit. Die Plakate und Dreiecksständer der Parteien sind nicht zu übersehen. Erstmals ist die Zahl der Werbeständer in Wien jedoch auch bei Nationalratswahlen limitiert. Basis dafür ist eine Verordnung, die vor der Gemeinderatswahl im Vorjahr in Kraft getreten ist. Demnach darf eine "Wahl werbende" Partei höchstens 1.100 Dreiecksständer aufstellen. Klar definiert ist auch die zeitliche Begrenzung: Fünf Wochen vor bis maximal eine Woche nach der Wahl ist es erlaubt, via Dreiecksständer zu werben. Für die Aufstellung auf öffentlichen Grund ist eine straßenpolizeiliche Bewilligung notwendig. Zuständig dafür ist die Magistratsabteilung 46. (APA)