Auf die vor zwei Jahren für fast 100 Mrd. DM (51,1 Mrd. Euro) versteigerten UMTS-Lizenzen in Deutschland ist nach Einschätzung von Branchenkreisen Umsatzsteuer in Höhe von 16 Prozent fällig. Eine zusätzliche Belastung drohe den betroffenen Lizenznehmern durch die Steuerpflicht allerdings nicht. Die sechs Lizenznehmer könnten die in dem Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer bei den Steuerbehörden ihres jeweiligen Firmensitzes steuermindernd in Abzug bringen, hieß es am Dienstag aus den Kreisen.Regulierungsbehörde entscheidet Die Regulierungsbehörde bestätigte, dass das zuständige Finanzamt Bonn die Umsatzsteuerpflicht in den zurückliegenden Wochen geprüft habe. Über das Ergebnis dieser Prüfung sei die Behörde jedoch bisher nicht informiert worden, sagte ein Sprecher. Mit Lizenzgeld Schulden getilgt Die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hatte Mitte des Jahres 2000 sechs UMTS-Mobilfunklizenzen im Auftrag der Bundesregierung an sechs Mobilfunkunternehmen aus dem In- und Ausland zu jeweils rund 16 Mrd. DM versteigert. Der Versteigerungserlös von knapp 100 Mrd. DM hatte alle Erwartungen übertroffen und war von der Bundesregierung zur vorzeitigen Tilgung von Schulden genutzt worden. Die sechs Lizenznehmer finanzieren die Lizenzkosten durch Kredit und müssen für diesen Schuldendienst jährlich Milliardenbeträge aufbringen. Zusätzlich summieren sich die Investitionskosten für die Netzausrüstung auf mehrere weitere Mrd. Euro. In Österreich steuerfrei Die sechs Mobilfunkanbieter, die in Österreich Ende 2000 für 828 Mill. Euro UMTS-Lizenzen erworben hatten, müssen keine Umsatzsteuer für ihre Lizenzen zahlen. Dies hat das Finanzministerium am Montag in einem Brief an die Rundfunk- und Telekomregulierungs-GmbH (RTR) klargestellt. "Gehen davon aus, keine Steuern zahlen zu müssen" Bisher war aber auch in Österreich offen, ob die Lizenzen steuerpflichtig sind oder nicht. Man habe seinerzeit keine Umsatzsteuer bezahlt. "Im Bescheid war jedenfalls nicht von einem Netto-Betrag die Rede. Daher gehen wir davon aus, dass wir keine Umsatzsteuer zahlen müssen", hieß es einhellig bei Mobilkom und One am Montagnachmittag. Auch die RTR hatte vor Erhalt des Schreibens vom Finanzminister Montagnachmittag betont, dass im Bescheid weder von Brutto noch von Netto die Rede sei, und ans Finanzministerium verwiesen.(APA/Reuters)