Telekom
UMTS-Lizenzen in Deutschland sind umsatzsteuerpflichtig
Mobilfunk-Provider aber vorsteuerberechtigt - In Österreich steuerfrei
Auf die vor zwei Jahren für fast 100
Mrd. DM (51,1 Mrd. Euro) versteigerten UMTS-Lizenzen in Deutschland
ist nach Einschätzung von Branchenkreisen Umsatzsteuer in Höhe von 16
Prozent fällig. Eine zusätzliche Belastung drohe den betroffenen
Lizenznehmern durch die Steuerpflicht allerdings nicht. Die sechs
Lizenznehmer könnten die in dem Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer als
Vorsteuer bei den Steuerbehörden ihres jeweiligen Firmensitzes
steuermindernd in Abzug bringen, hieß es am Dienstag aus den Kreisen.Regulierungsbehörde entscheidet
Die Regulierungsbehörde bestätigte, dass das zuständige Finanzamt
Bonn die Umsatzsteuerpflicht in den zurückliegenden Wochen geprüft
habe. Über das Ergebnis dieser Prüfung sei die Behörde jedoch bisher
nicht informiert worden, sagte ein Sprecher.
Mit Lizenzgeld Schulden getilgt
Die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
hatte Mitte des Jahres 2000 sechs UMTS-Mobilfunklizenzen im Auftrag
der Bundesregierung an sechs Mobilfunkunternehmen aus dem In- und
Ausland zu jeweils rund 16 Mrd. DM versteigert. Der
Versteigerungserlös von knapp 100 Mrd. DM hatte alle Erwartungen
übertroffen und war von der Bundesregierung zur vorzeitigen Tilgung
von Schulden genutzt worden.
Die sechs Lizenznehmer finanzieren die Lizenzkosten durch Kredit
und müssen für diesen Schuldendienst jährlich Milliardenbeträge
aufbringen. Zusätzlich summieren sich die Investitionskosten für die
Netzausrüstung auf mehrere weitere Mrd. Euro.
In Österreich steuerfrei
Die sechs Mobilfunkanbieter, die in Österreich Ende 2000 für 828
Mill. Euro UMTS-Lizenzen erworben hatten, müssen keine Umsatzsteuer
für ihre Lizenzen zahlen. Dies hat das Finanzministerium am Montag in
einem Brief an die Rundfunk- und Telekomregulierungs-GmbH (RTR)
klargestellt.
"Gehen davon aus, keine Steuern zahlen zu müssen"
Bisher war aber auch in Österreich offen, ob die Lizenzen
steuerpflichtig sind oder nicht. Man habe seinerzeit keine
Umsatzsteuer bezahlt. "Im Bescheid war jedenfalls nicht von einem
Netto-Betrag die Rede. Daher gehen wir davon aus, dass wir keine
Umsatzsteuer zahlen müssen", hieß es einhellig bei Mobilkom und One
am Montagnachmittag. Auch die RTR hatte vor Erhalt des Schreibens vom Finanzminister
Montagnachmittag betont, dass im Bescheid weder von Brutto noch von
Netto die Rede sei, und ans Finanzministerium verwiesen.(APA/Reuters)