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Die - eher unbekannte - Suchmaschine SearchKing.com hat in den USA eine Klage gegen den Branchen-Giganten Google eingereicht. Wie es auf der Webseite heißt, geht es dabei um den von Google vergebenen PageRank und seinen Einsatz für Werbezwecke. PageRank und die Werbung Der von Google vergebene PageRank hat sehr starke Auswirkungen auf die Werbung einer Webseite. Je höher der PageRank einer Seite desto höher die Kosten für die geschaltete Werbung. Der Werbekunde hat bei diesem Konzept klare Vorteile, da der PageRank einer linkenden Site ebenso wie die Zahl der Links den PageRank der verlinkten Site beeinflussen kann. Textwerbeblöcke wurden vermarktet SearchKing.com hatte im August 2002 begonnen, im Sinne einer Werbeagentur Textwerbeblöcke zu vermarkten. Der Stein des Anstoßes für einen richtungsweisenden Rechtsstreit ergab sich aus Sicht von SearchKing.com dadurch, dass Google in den "Webmaster Dos and Don'ts" angab, man solle an einem Linkaustausch nicht teilnehmen, wenn dieser Austausch ausschließlich der Erhöhung des Ranking bei Suchmaschinen dient. Mit dieser Vorgehensweise will Google eine Manipulation des PageRank verhindern, denn diese Bewertung begründet zum Teil auch die Qualität der Suchergebnisse. Link-Farmen sind tabu Google hat in seinem PageRank noch weitere Verbote um eine Manipulation zu verhindern. So sind etwa auch der Aufbau und die Beteiligung an so genannten Link-Farmen, also ganzer Gruppen von Sites, die wechselseitig verlinken, um so ihren PageRank zu erhöhen, gänzlich untersagt. Eine Zuwiderhandlung kann zur Löschung einer Site aus dem Google-Index oder einer niedrigeren Einstufung im PageRank führen. Suchmaschine fiel im Ranking Die von SearchKing.com vermarktete Textwerbung wird allerdings nur auf Webseiten mit hohem PageRank eingeblendet. Als nun SearchKing.com im Ranking - aufgrund von der Beteiligung an Link-Farmen - fiel, sanken auch die Werbeeinnahmen. Daher sah sich der Betreiber der Suchmaschine nun zu einer Klage wegen Behinderung im Wettbewerb veranlasst. Der harte Wettbewerb Auf den ersten Blick sieht die Klage wenig spektakulär aus, doch gibt es einige Aspekte die durchaus interessant sind. So verkaufen sowohl SearchKing wie auch Google Textwerbung - Google auf der eigenen Webseite und in direkter Relation zum eingegebenen Suchbegriff, SearchKing.com hingegen auf Partner-Seiten auf Grundlage eines von Google öffentlich zugänglich gemachten Bewertungssystems. Durch eine Herabstufung im Ranking ist es für SearchKing.com nun schwieriger Kunden zu finden. Auf der einen Seite bestraft Google durch diese Vorgehensweise Verstöße gegen die Vereinbarungen auf der anderen Seite behindert es den Wettbewerb, so SearchKing. (red)