Österreich
Heckenschütze muss mit der Todesstrafe rechnen
Kommt auf den Bundesstaat an, in dem Prozess stattfindet
Washington - Der unbekannte Heckenschütze, der in den
vergangenen zwei Wochen im Großraum Washington neun Menschen getötet
und zwei weitere verletzt hat, muss, wenn er lebend erwischt und vor
Gericht gestellt wird, mit der Todesstrafe rechnen. Dabei käme es
aber auch darauf an, in welchem der drei Bundesstaaten, in denen er
bisher zugeschlagen hat, ihm der Prozess gemacht wird. Theoretisch könnten gegen ihn drei Verfahren in allen drei Staaten
geführt werden. Praktisch würde aber vermutlich alles an ein Gericht
abgetreten, erklärte ein Sprecher des US-Justizministeriums.
"Capital Punishment"
In Virginia, in dem der Heckenschütze bisher drei Morde und einen
Mordversuch verübte, ist "Capital Punishment" keine Seltenheit:
Dieser Bundesstaat ist laut einer Statistik der
Menschenrechtsorganisation "amnesty international" nach Texas jener,
in dem seit Wiedereinführung der Todesstrafe 1976 die zweitgrößte
Zahl an Todesurteilen verhängt wurde. Die Exekutionen werden in dem
westlich und südwestlich von Washington DC gelegenen Staat mit einer
Injektion durchgeführt.
Anders die Rechtslage in Maryland nördlich und östlich von
Washington DC, wo bisher fünf Morde und ein Versuch auf das Konto des
Heckenschützen gehen. Hier hat Gouverneur Parris Glendening im Mai
ein Moratorium verhängt und ein Universitätsgutachten in Auftrag
gegeben, ob in die Todesurteile rassistische Kriterien einfließen.
Der Bericht soll bis Dezember fertig gestellt werden. Ob der
Bundesstaat dann die Todesstrafe abschafft oder beibehält ist derzeit
noch unklar. Bis zum Moratorium wurden Hinrichtungen auch in Maryland
mit der Giftspritze durchgeführt.
In Washington DC, wo an der Grenze zu Maryland ein Mann von dem
Todesschützen erschossen wurde, kann die Todesstrafe derzeit nur bei
Fällen verhängt werden die nach Bundesrecht behandelt werden. Der
Sprecher des US-Justizministeriums, Mark Corallo, sieht dafür jedoch
derzeit beim Todesschützen keinen Anhaltspunkt. (APA)