Washington - Der unbekannte Heckenschütze, der in den vergangenen zwei Wochen im Großraum Washington neun Menschen getötet und zwei weitere verletzt hat, muss, wenn er lebend erwischt und vor Gericht gestellt wird, mit der Todesstrafe rechnen. Dabei käme es aber auch darauf an, in welchem der drei Bundesstaaten, in denen er bisher zugeschlagen hat, ihm der Prozess gemacht wird. Theoretisch könnten gegen ihn drei Verfahren in allen drei Staaten geführt werden. Praktisch würde aber vermutlich alles an ein Gericht abgetreten, erklärte ein Sprecher des US-Justizministeriums. "Capital Punishment" In Virginia, in dem der Heckenschütze bisher drei Morde und einen Mordversuch verübte, ist "Capital Punishment" keine Seltenheit: Dieser Bundesstaat ist laut einer Statistik der Menschenrechtsorganisation "amnesty international" nach Texas jener, in dem seit Wiedereinführung der Todesstrafe 1976 die zweitgrößte Zahl an Todesurteilen verhängt wurde. Die Exekutionen werden in dem westlich und südwestlich von Washington DC gelegenen Staat mit einer Injektion durchgeführt. Anders die Rechtslage in Maryland nördlich und östlich von Washington DC, wo bisher fünf Morde und ein Versuch auf das Konto des Heckenschützen gehen. Hier hat Gouverneur Parris Glendening im Mai ein Moratorium verhängt und ein Universitätsgutachten in Auftrag gegeben, ob in die Todesurteile rassistische Kriterien einfließen. Der Bericht soll bis Dezember fertig gestellt werden. Ob der Bundesstaat dann die Todesstrafe abschafft oder beibehält ist derzeit noch unklar. Bis zum Moratorium wurden Hinrichtungen auch in Maryland mit der Giftspritze durchgeführt. In Washington DC, wo an der Grenze zu Maryland ein Mann von dem Todesschützen erschossen wurde, kann die Todesstrafe derzeit nur bei Fällen verhängt werden die nach Bundesrecht behandelt werden. Der Sprecher des US-Justizministeriums, Mark Corallo, sieht dafür jedoch derzeit beim Todesschützen keinen Anhaltspunkt. (APA)