Wien - US-Richterin Shirley Wohl Kram hat im vom US-Anwalt Jay R. Fialkoff gegen Österreich und österreichische Firmen angestrengten Verfahren aus dem Titel Restitution eine weitere Zwischenentscheidung gefällt. Demnach wurde mit Beschluss vom 9. Oktober die Klage gegen vier österreichische Unternehmen zurückgewiesen. Bei den Firmen handelt es sich um VA Tech, Böhler Uddeholm, OMV und Magna. Für die restlichen Beklagten ist die Klage weiter aufrecht. Neben der Republik Österreich sind dies etwa auch das Dorotheum, die ÖIAG oder die Raiffeisen Zentralbank. Aus Sicht Fialkoffs müssen daher nun die beiden österreichischen Chefverhandler des Entschädigungspakets für "Arisierungs"-Opfer, Hans Winkler und Ernst Sucharipa, aber auch Vertreter der weiterhin beklagten verschiedener Unternehmen bis 8. Jänner 2003 vor dem US-Gericht eidesstattlich aussagen. Im Außenamt sieht man das freilich anders: die von Wohl Kram am 9. Oktober gefällte Entscheidung bestätige in diesem Teil nur den bereits am 5. Juni ergangenen Gerichtsbeschluss, gegen den von Österreich Rechtsmittel eingelegt worden waren. "Discovery"-Beschluss weiter aufrechta Der Juni-Beschluss sah - als Antwort der vorangegangenen Forderung Österreichs auf Abweisung der Klage wegen Nicht-Zuständigkeit des Gerichts - eine "discovery", also ein Beweiserhebungsverfahren, vor. Solch eine "discovery" dient der Offenlegung von Tatsachen, Dokumentationen und sonstigen Informationen zur Beurteilung der Zuständigkeit des Gerichts. Kram habe nun den von Österreich gegen diesen "discovery"-Beschluss eingebrachten Rechtsmitteln mit der Abweisung der Klage für die vier heimischen Unternehmen teilweise Recht gegeben, wurde im Außenamt betont. Hinsichtlich der anderen Beklagten sei der "Discovery"-Beschluss weiter aufrecht. Dass es zu Vorladungen komme, heiße das aber noch nicht, wird im Außenministerium betont. Inwieweit nun Rechtsmittel bei der nächsten Instanz gegen diese neue "Order" eingelegt würden, werde derzeit noch geprüft. Versuch des Versteckens der "historischen Schuld" Fialkoff hält hingegen in einer Pressemitteilung fest, erstmals müssten mit der Entscheidung Krams nun offizielle Vertreter Österreichs unter Eid über die "Arisierungen" in der Zeit des Nationalsozialismus, aber auch über die Entschädigungs-Bemühungen des Staates nach 1945 aussagen. Der Anwalt geht davon aus, dass sich aus diesen Aussagen ergeben werde, dass "Österreich versucht hat, seine historische Schuld zu verstecken, zu begraben und zu verzögern". Winkler, Leiter des Völkerrechtsbüros im Außenamt, und Sucharipa, Sonderbotschafter für NS-"Arisierungs"-Fragen, hätten maßgeblich die Verhandlungen für das österreichische Entschädigungspaket geführt, so der US-Anwalt. Die Kläger würden dieses Paket aber als nicht ausreichend ansehen, betonte Fialkoff. Kern des Pakets ist der "Allgemeine Entschädigungsfonds", der mit 254 Mill. Euro gefüllt wird und größere entzogene Vermögen kompensieren soll. Das Paket sieht aber auch die pauschalierte Entschädigung von entzogenen Mietrechten und Sozialleistungen vor. (APA)