International
NS-Entschädigungen: Klage gegen vier Unternehmen zurückgewiesen
Klage gegen das Dorotheum, die ÖIAG und die Raiffeisen Zentralbank weiterhin aufrecht
Wien - US-Richterin Shirley Wohl Kram hat im vom US-Anwalt
Jay R. Fialkoff gegen Österreich und österreichische Firmen
angestrengten Verfahren aus dem Titel Restitution eine weitere
Zwischenentscheidung gefällt. Demnach wurde mit Beschluss vom 9.
Oktober die Klage gegen vier österreichische Unternehmen
zurückgewiesen. Bei
den Firmen handelt es sich um VA Tech, Böhler Uddeholm, OMV und
Magna. Für die restlichen Beklagten ist die Klage weiter aufrecht.
Neben der Republik Österreich sind dies etwa auch das Dorotheum, die
ÖIAG oder die Raiffeisen Zentralbank. Aus Sicht Fialkoffs müssen daher nun die beiden österreichischen
Chefverhandler des Entschädigungspakets für "Arisierungs"-Opfer, Hans
Winkler und Ernst Sucharipa, aber auch Vertreter der weiterhin
beklagten verschiedener Unternehmen bis 8. Jänner 2003 vor dem
US-Gericht eidesstattlich aussagen. Im Außenamt sieht man das
freilich anders: die von Wohl Kram am 9. Oktober gefällte
Entscheidung bestätige in diesem Teil nur den bereits am 5. Juni
ergangenen Gerichtsbeschluss, gegen den von Österreich Rechtsmittel
eingelegt worden waren.
"Discovery"-Beschluss weiter aufrechta
Der Juni-Beschluss sah - als Antwort der vorangegangenen Forderung
Österreichs auf Abweisung der Klage wegen Nicht-Zuständigkeit des
Gerichts - eine "discovery", also ein Beweiserhebungsverfahren, vor.
Solch eine "discovery" dient der Offenlegung von Tatsachen,
Dokumentationen und sonstigen Informationen zur Beurteilung der
Zuständigkeit des Gerichts.
Kram habe nun den von Österreich gegen diesen
"discovery"-Beschluss eingebrachten Rechtsmitteln mit der Abweisung
der Klage für die vier heimischen Unternehmen teilweise Recht
gegeben, wurde im Außenamt betont. Hinsichtlich der anderen Beklagten
sei der "Discovery"-Beschluss weiter aufrecht. Dass es zu Vorladungen
komme, heiße das aber noch nicht, wird im Außenministerium betont.
Inwieweit nun Rechtsmittel bei der nächsten Instanz gegen diese neue
"Order" eingelegt würden, werde derzeit noch geprüft.
Versuch des Versteckens der "historischen Schuld"
Fialkoff hält hingegen in einer Pressemitteilung fest, erstmals
müssten mit der Entscheidung Krams nun offizielle Vertreter
Österreichs unter Eid über die "Arisierungen" in der Zeit des
Nationalsozialismus, aber auch über die Entschädigungs-Bemühungen des
Staates nach 1945 aussagen. Der Anwalt geht davon aus, dass sich aus
diesen Aussagen ergeben werde, dass "Österreich versucht hat, seine
historische Schuld zu verstecken, zu begraben und zu verzögern".
Winkler, Leiter des Völkerrechtsbüros im Außenamt, und Sucharipa,
Sonderbotschafter für NS-"Arisierungs"-Fragen, hätten maßgeblich die
Verhandlungen für das österreichische Entschädigungspaket geführt, so
der US-Anwalt. Die Kläger würden dieses Paket aber als nicht
ausreichend ansehen, betonte Fialkoff. Kern des Pakets ist der
"Allgemeine Entschädigungsfonds", der mit 254 Mill. Euro gefüllt wird
und größere entzogene Vermögen kompensieren soll. Das Paket sieht
aber auch die pauschalierte Entschädigung von entzogenen Mietrechten
und Sozialleistungen vor. (APA)