Graz - Mit einer diversionellen Entscheidung endete am Freitag das Verfahren gegen einen Schlosser am Grazer Straflandesgericht: Der Mann hatte sich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig bekannt. Im März dieses Jahres war eine zwölfjährige Schülerin im Grazer Pestalozzi-Gymnasium von einer Eingangstüre beinahe erschlagen worden. Der 52-Jährige gab zu, bei den Reparaturarbeiten fahrlässig gehandelt zu haben. Der Richter beließ es bei einer Geldbuße.Schwere Verletzungen Der schwere Unfall ereignete sich am 11. März. Die kleine Catrin öffnete in der Früh das Schultor, als sich dieses plötzlich aus der Verankerung löste und das Mädchen unter sich begrub. Die Zwölfjährige zog sich schwerste Verletzungen zu und schwebte tagelang in Lebensgefahr. Der Schlosser erklärte dem Richter Karl Buchgraber, im Dezember 2001 an dem Eisentor Wartungsarbeiten durchgeführt zu haben. Der Schulwart hatte ihn verständigt, da der linke Flügel am Boden geschliffen war und teilweise geklemmt hatte. Eisentor löste sich aus der Verankerung Bei Reparaturen hatte der 52-Jährige nach Schweißarbeiten mit einem Hammer mehrmals massiv auf die obere Bändergarnitur des linken Türflügels geschlagen, wodurch die Vorrichtung in Schräglage gelangt war. Durch das Auf- und Zuschwenken der Türe ging der Sicherungsstift des Scharnierbolzens nach oben und sprang schließlich heraus. Das 200 Kilogramm schwere Eisentor löste sich aus der Verankerung und fiel auf Catrin, die in dem Moment die Türe geöffnet hatte. Das Mädchen sagte vor Gericht aus, dass sie sich an nichts erinnern könne. "Ich weiß nur noch, dass ich an dem Tag ein Referat über Ballett hätte halten sollen". Catrin leidet nach wie vor an Kopfschmerzen und Ohrensausen. Auf die Frage von Buchgraber, ob denn die Bundesimmobiliengesellschaft Schmerzensgeld bezahlen werde, meinte der anwesende Vertreter der Rechtabteilung, dass er sich "noch keine abschließende Meinung" gebildet hätte. Der Schlosser muss auf sechs Monate verteilt eine Geldbuße in der Höhe von 3.240 Euro bezahlen, dann kommt er ohne Vorstrafe davon.(APA)