Wirtschaft
OLAF greift durch
Betrugsbekämpfungsamt der EU kommt immer mehr Delikten auf die Spur - Abkommen gegen Betrug und Bestechung in Kraft
Brüssel - Das EU-Amt zur Betrugsbekämpfung (OLAF) hat im
Berichtszeitraum vom 1. Juni 2001 bis 30. Juni 2002 552 neue
Untersuchungen eingeleitet. Wie die Behörde am Donnerstagabend bei
der Vorstellung des Jahresberichts in Brüssel betonte, handelte es
sich um eine Zunahme von rund 30 Prozent gegenüber den ersten beiden
Jahren der Tätigkeit von OLAF. Die Mehrheit der Fälle, nämlich 174
bzw. 32 Prozent, betraf Direktzahlungen. Dazu wurden 112 Fälle im Bereich Zoll und Handel (20 Prozent), 81
bei den Strukturfonds (15 Prozent), 77 in der Landwirtschaft (14
Prozent), 63 interne Fälle (elf Prozent) und 45 zu Zigaretten und
Verbrauchssteuern (acht Prozent) untersucht. Nach Ländern
aufgeschlüsselt betrafen die meisten Fälle Deutschland mit 36,
Italien mit 15 und Belgien mit elf. In Österreich wurden lediglich
fünf Vorgänge von OLAF untersucht. Bei den EU-internen Untersuchungen
betrafen 75 Prozent die Kommission.
OLAF-Generaldirektor Franz-Hermann Brüner erklärte bei der
Vorstellung des Berichts, dass sein Amt zwei Arten von Fällen
Priorität einräumen. Erstens verfolge man eine Politik der "zero
tolerance" gegen Korruption und Betrug innerhalb der
EU-Institutionen; zweitens schenke man Fällen in den
Kandidatenländern besondere Aufmerksamkeit. Bei der Feststellung
einer Straftat durch OLAF werden die Staaten oder die
EU-Institutionen tätig und leiten administrative oder rechtliche
Schritte ein.
EU-Abkommen gegen Betrug und Bestechung in Kraft
Das Abkommen zum "Schutz der finanziellen
Interessen der Europäischen Gemeinschaften" ist in Kraft getreten.
EU-Haushaltskommissarin Michaele Schreyer begrüßte diesen Schritt am
Freitag in Brüssel als "überfällig", nachdem das Übereinkommen
bereits vor sieben Jahren unterzeichnet worden war, aber erst jetzt
in Belgien, Irland und Italien ratifizierte wurde. Damit werden
Betrug, Bestechung und Bestechlichkeit zum Schaden der EU-Finanzen
einheitlich in allen Mitgliedsstaaten als Straftatbestand definiert.
Zwischen den EU-Staaten und der Kommission besteht ein Streit um
die Zuständigkeit in diesem Bereich. Eine entsprechende Richtlinie
der EU-Kommission vom Mai 2001 ist bis heute im Rat blockiert.
Schreyer kündigte daher einen neuen Vorstoß der Kommission an.
Zugleich forderte sie die Staaten auf, das nun in Kraft getretene
Übereinkommen auf nationaler Ebene auch umzusetzen.
Die EU-Staaten hatten 1995 das Abkommen zum Schutz der
finanziellen Interessen der Gemeinschaften unterzeichnet, in dem
Betrug zum Nachteil der EU-Finanzen definiert und die Verpflichtung
der Mitgliedstaaten, für diese Art von Betrug einen Straftatbestand
zu begründen, festgelegt wird. Am 27. September 1996 wurde dazu ein
erstes Protokoll unterzeichnet, das Bestechung und Bestechlichkeit
definiert. In einem zweiten Protokoll vom Juni 1997 wurde die
Verpflichtung festgelegt, Geldwäsche aus Betrugsvorgängen an den
europäischen Finanzen als Straftat zu definieren.
Das Übereinkommen und die Protokolle treten erst mit der
Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten in Kraft. Dies ist für das
Übereinkommen und das erste Protokoll jetzt erfolgt. Das zweite
Protokoll zum Übereinkommen wurde von Österreich, Deutschland,
Finnland, Italien und Luxemburg noch nicht ratifiziert. Damit sind
die Bestimmungen über Geldwäsche, die Verantwortlichkeit juristischer
Personen und die Zusammenarbeit mit der Kommission weiterhin nicht in
Kraft. (APA)