Bild nicht mehr verfügbar.

Hart aufgeschlagen: Die FDP wirft Möllemann Rechtsbruch vor

Foto: DPA/Bernd Wüstneck
Frankfurt/Main/Berlin - Für den umstrittenen FDP-Politiker Jürgen Möllemann wird es eng: Der FDP-Landesvorstand von Nordrhein-Westfalen werde am Montag alle Möglichkeiten diskutieren und einen Beschluss fassen, erklärte Parteichef Guido Westerwelle in der "Welt am Sonntag". Zugleich bekräftigte Westerwelle in der "Bild am Sonntag" das Ultimatum an Möllemann, unverzüglich, spätestens aber bis zur Sitzung des Landesvorstands am Montagabend, die Namen der Spender zu nennen. "Wenn Herr Möllemann zahlreiche Briefe schreibt, dann kann er auch dem Bundesschatzmeister schriftlich die Namen der Spender mitteilen", sagte der Parteichef der "Bild am Sonntag". Möglich ist nach Auskunft von Vorstandsmitgliedern nicht nur ein Rücktritt des Vorstands mit anschließender Neuwahl, sondern auch ein Verfahren zu Amtsenthebung und Parteiausschluss, wie die "Welt am Sonntag" berichtete. Möllemann ist Landesvorsitzender der FDP in Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion. Nach Informationen der "Welt am Sonntag" will ihm der Landesvorstand am Montag ein Ultimatum stellen. Nenne er nicht umgehend die Spender der 840.000 Euro auf seinem Wahlkampf-Sonderkonto, solle der Vorstand schon eine Woche darauf den Parteiausschluss beantragen. Nach Informationen des "Focus" wollen ihm Landesvorstand und FDP-Landtagsfraktion das Misstrauen aussprechen. Droht gar Haftstrafe? Wegen der Affäre um die Finanzierung seines israelkritischen Flugblattes drohen Möllemann nach Ansicht des Parteirechtsexperten Hans Herbert von Arnim möglicherweise bis zu drei Jahren Haft. Der Speyerer Jurist ist laut einem am Samstag im Voraus veröffentlichten Bericht des Berliner "Tagesspiegel" überzeugt, dass der nordrhein-westfälische FDP-Landeschef gegen das neue Parteiengesetz verstoßen hat. Möllemann werde sich nicht damit herausreden können, dass er die Spenden als Privatmann empfangen habe, "das wäre aberwitzig", sagte von Arnim der Zeitung. Denn das umstrittene Flugblatt werbe eindeutig für die FDP, auch wenn Möllemann dort allein als Verantwortlicher genannt werde. Als Spende für den Landtagsabgeordneten Möllemann hätte der Vorgang ebenfalls veröffentlicht werden müssen. "So ist in mehrfacher Hinsicht gegen das Parteiengesetz verstoßen worden", zitierte das Blatt den Parteienforscher. Der FDP drohe nun eine Strafe in Höhe des Dreifachen der Spendensumme, Möllemann selbst sogar Haft bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. (APA/AP)