Laut Parteienforscher droht Haftstrafe - Westerwelle kündigt Beschluss an und bekräftigt Ultimatum
Redaktion
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Frankfurt/Main/Berlin - Für den umstrittenen FDP-Politiker
Jürgen Möllemann wird es eng: Der FDP-Landesvorstand von
Nordrhein-Westfalen werde am Montag alle Möglichkeiten diskutieren
und einen Beschluss fassen, erklärte Parteichef Guido Westerwelle in
der "Welt am Sonntag". Zugleich bekräftigte Westerwelle in der "Bild
am Sonntag" das Ultimatum an Möllemann, unverzüglich, spätestens aber
bis zur Sitzung des Landesvorstands am Montagabend, die Namen der
Spender zu nennen.
"Wenn Herr Möllemann zahlreiche Briefe schreibt, dann kann er auch
dem Bundesschatzmeister schriftlich die Namen der Spender mitteilen",
sagte der Parteichef der "Bild am Sonntag".
Möglich ist nach Auskunft von Vorstandsmitgliedern nicht nur ein
Rücktritt des Vorstands mit anschließender Neuwahl, sondern auch ein
Verfahren zu Amtsenthebung und Parteiausschluss, wie die "Welt am
Sonntag" berichtete. Möllemann ist Landesvorsitzender der FDP in
Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion. Nach
Informationen der "Welt am Sonntag" will ihm der Landesvorstand am
Montag ein Ultimatum stellen. Nenne er nicht umgehend die Spender der
840.000 Euro auf seinem Wahlkampf-Sonderkonto, solle der Vorstand
schon eine Woche darauf den Parteiausschluss beantragen. Nach
Informationen des "Focus" wollen ihm Landesvorstand und
FDP-Landtagsfraktion das Misstrauen aussprechen.
Droht gar Haftstrafe?
Wegen der Affäre um die Finanzierung seines
israelkritischen Flugblattes drohen Möllemann nach Ansicht des Parteirechtsexperten Hans Herbert
von Arnim möglicherweise bis zu drei Jahren Haft. Der Speyerer Jurist
ist laut einem am Samstag im Voraus veröffentlichten Bericht des
Berliner "Tagesspiegel" überzeugt, dass der nordrhein-westfälische
FDP-Landeschef gegen das neue Parteiengesetz verstoßen hat.
Möllemann werde sich nicht damit herausreden können, dass er die
Spenden als Privatmann empfangen habe, "das wäre aberwitzig", sagte
von Arnim der Zeitung. Denn das umstrittene Flugblatt werbe eindeutig
für die FDP, auch wenn Möllemann dort allein als Verantwortlicher
genannt werde. Als Spende für den Landtagsabgeordneten Möllemann
hätte der Vorgang ebenfalls veröffentlicht werden müssen. "So ist in
mehrfacher Hinsicht gegen das Parteiengesetz verstoßen worden",
zitierte das Blatt den Parteienforscher. Der FDP drohe nun eine
Strafe in Höhe des Dreifachen der Spendensumme, Möllemann selbst
sogar Haft bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. (APA/AP)
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