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Der Angeklagte "wollte wissen, wie die Gendarmen auf die entsicherte Handgranate reagieren" (Symbolfoto)

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Linz - Die Mühlen der Justiz mahlen keineswegs immer langsam, im Gegenteil: Am Landesgericht Linz musste sich bereits am Mittwochnachmittag jener "Waffennarr" aus Traun verantworten, der am 7. Oktober des heurigen Jahres zwei Gendarmen mit einer entsicherten Splitterhandgranate bedroht hatte. In den Morgenstunden des 7. Oktober hatte sich in der Wohnung in Traun eine dramatische Szene abgespielt. Zwei Gendarmen wollten den 52-jährigen Wohnungsbesitzer in einer waffenrechtlichen Angelegenheit sprechen. Doch plötzlich holte der Mann eine Splitterhandgranate hervor, entsicherte sie und rief den Beamten zu: "Wenn ich will, schnalzt es jetzt". Auch versuchte er, einem der Gendarmen die entsicherte Granate in die Hand zu drücken. Durch beruhigendes Zureden gelang es den Beamten, den Mann dazu zu bringen, dass er den Sicherungssplint wieder in die Handgranate steckte. Nun konnten die Gendarmen dem Rentner die Handgranate abnehmen, anschließend ließ er sich widerstandlos festnehmen. In der Wohnung und im Keller des Mannes wurde in der Folge ein ganzes Waffenarsenal sichergestellt. Ebenso fand man bei ihm zahlreiche Schriften mit nationalsozialistischem Inhalt. Wie der Ermittlungen ergaben, gehörte der 52-Jährige aber keine Neo-Nazi-Gruppe an, es handelte sich vielmehr um einen "Einzelgänger mit einschlägigem Gedankengut". Die Justiz trennte die Verfahren: Die Punkte Waffenarsenal und Verdacht der NS-Wiederbetätigung wurden ausgeschieden, hier laufen die Voruntersuchungen noch. Beim Prozess am Mittwochnachmittag ging es daher "nur" um die Bedrohung der Gendarmen mit der Handgranate. Motiv war die "Liebe zur Handgranate" Die Anklage gegen den 52-jährigen Frührentner und "Waffennarren" lautete auf gefährliche Drohung, versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt und Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Angeklagte, der sich zurzeit in U-Haft befindet, gab bei der Verhandlung am Mittwoch zwar den Vorfall mit der entsicherten Handgranate zu, beteuerte aber, er habe die Beamten nicht bedrohen und auch keinen Widerstand gegen deren Amtshandlung leisten wollen. "Extremer Waffenliebhaber" Der Verteidiger bezeichnete die Sache als "Verzweiflungstat" seines Mandanten, dieser sei ein "extremer Waffenliebhaber" und habe, als die Gendarmen kamen, befürchtet, dass sie ihm seine Handgranate wegnehmen würden "und die wollte er nicht verlieren", so der Verteidiger. Der Angeklagte selbst fügte noch hinzu, er habe "wissen wollen, wie die Gendarmen auf die entsicherte Handgranate reagieren". Befragt, woher er die Handgranate überhaupt gehabt habe, antwortete der Mann: "Ich habe sie in Linz von einem Jugoslawen gekauft, aber dessen Namen habe ich vergessen". (APA)