Der Bundeskommunikationssenat (BKS) ist verfassungskonform und ordnungsgemäß zusammengesetzt. Zu diesem Erkenntnis ist der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekommen, teilte das Präsidium am Freitagnachmittag in einer Aussendung mit. Anlass des VfGH-Verfahrens waren drei Beschwerden von Privatradiobetreibern gegen einen Senatsbescheid. Diese wurden nun vom Höchstgericht abgewiesen. Bei den Beschwerden wurde unter anderem ins Treffen geführt, dass die Bestellung der Senatsmitglieder im Vorjahr gesetzeswidrig erfolgt sei ( etat.at berichtete - siehe dazu: BKS auf dem Prüfstand ). Nach Ablauf der Bewerbungsfrist hatten sich damals zu wenige Bewerber gemeldet. Die Senatspositionen wurden aber nicht neu ausgeschrieben, vielmehr kam es zu einer Fristerstreckung. Das VfGH-Verfahren habe nun ergeben, "dass der BKS bei Entscheidung der bei ihm anhängigen Berufungen richtig zusammengesetzt war", so die Erkenntnis der Höchstrichter. Beschwerdegrund: Lizenz an Donauradio Bei den Beschwerden ging es um die Zulassung für die Wiener Privatradiofrequenz 92.9 MHz, die von der KommAustria an die Donauradio GmbH (Radio Arabella) vergeben wurde. Der Senat hatte diese Behördenentscheidung bestätigt, der VfGH bestätigte nun den Senat. Zwei der drei Beschwerden wurden aber - auf Antrag der Beschwerdeführer - an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten, der überprüfen soll, ob andere Rechte verletzt wurden. Hätte sich der VfGH dem Argument der Beschwerdeführer angeschlossen, dass der Senat gesetzeswidrig zusammengesetzt war, hätte dies weit reichende Folgen für zahlreiche Privatrundfunkveranstalter haben können. Alle jene Entscheidungen, die im vergangenen Jahr vor dem BKS gelandet sind, hätten damit noch einmal aufgerollt werden müssen - nach einer Neuformierung des Senats. (APA)