Etat
BKS "richtig zusammengesetzt"
... entscheidet Verfassungsgerichtshof - Privatradio-Beschwerden abgewiesen - Senat ist verfassungskonform
Der Bundeskommunikationssenat (BKS) ist
verfassungskonform und ordnungsgemäß zusammengesetzt. Zu diesem
Erkenntnis ist der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekommen, teilte das
Präsidium am Freitagnachmittag in einer Aussendung mit. Anlass des
VfGH-Verfahrens waren drei Beschwerden von Privatradiobetreibern
gegen einen Senatsbescheid. Diese wurden nun vom Höchstgericht
abgewiesen. Bei den Beschwerden wurde unter anderem ins Treffen geführt, dass
die Bestellung der Senatsmitglieder im Vorjahr gesetzeswidrig erfolgt
sei (
etat.at
berichtete - siehe dazu:
BKS auf dem Prüfstand
). Nach Ablauf der Bewerbungsfrist hatten sich damals zu wenige
Bewerber gemeldet. Die Senatspositionen wurden aber nicht neu
ausgeschrieben, vielmehr kam es zu einer Fristerstreckung. Das
VfGH-Verfahren habe nun ergeben, "dass der BKS bei Entscheidung der
bei ihm anhängigen Berufungen richtig zusammengesetzt war", so die
Erkenntnis der Höchstrichter.
Beschwerdegrund: Lizenz an Donauradio
Bei den Beschwerden ging es um die Zulassung für die Wiener
Privatradiofrequenz 92.9 MHz, die von der KommAustria an die
Donauradio GmbH (Radio Arabella) vergeben wurde. Der Senat hatte
diese Behördenentscheidung bestätigt, der VfGH bestätigte nun den
Senat. Zwei der drei Beschwerden wurden aber - auf Antrag der
Beschwerdeführer - an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten, der
überprüfen soll, ob andere Rechte verletzt wurden.
Hätte sich der VfGH dem Argument der Beschwerdeführer
angeschlossen, dass der Senat gesetzeswidrig zusammengesetzt war,
hätte dies weit reichende Folgen für zahlreiche
Privatrundfunkveranstalter haben können. Alle jene Entscheidungen,
die im vergangenen Jahr vor dem BKS gelandet sind, hätten damit noch
einmal aufgerollt werden müssen - nach einer Neuformierung des
Senats. (APA)