Israelischer Atomspion kämpft um vorzeitige Entlassung
Mordechai Vanunu hatte in Interview Einzelheiten des israelischen
Atomforschungs- und Atombombenprogramms ausgeplaudert
Redaktion
,
Tel Aviv - Rund 16 Jahre nach seiner Verurteilung zu
18-jähriger Gefängnishaft wegen Hochverrats will der israelische
Atomtechniker Mordechai Vanunu erneut seine vorzeitige Entlassung
beantragen. Nach einem Bericht der Tageszeitung "Haaretz" vom
Dienstag soll Ende des Monats vor einem Richter in Beerschewa über
den Antrag entschieden werden. Bisher haben die Gerichte die sonst
übliche Begnadigung nach der Verbüßung von zwei Dritteln seiner
Strafe verweigert. Die Regierung befürchtet, dass Vanunu anschließend
Atomgeheimnisse verraten könnte.
Vanunu, der Jahre lang im israelischen Atomforschungszentrum
Dimona arbeitete, war 1986 verurteilt worden, weil er der britischen
Sonntagszeitung "Sunday Times" Einzelheiten des geheimen israelischen
Atomforschungs- und Atombombenprogramms verraten hatte. Der
israelische Geheimdienst Mossad entführte den Techniker kurz nach der
Veröffentlichung aus Italien und verschleppte ihn nach Israel. Seit
seiner Verurteilung wird der aus Rumänien stammende Vanunu in
strikter Einzelhaft gehalten. Menschenrechtler aus aller Welt haben
sich für die Entlassung des heute 47-Jährigen eingesetzt.
Nach Angaben von "Haaretz" will die Verteidigung Vanunus ihre
Forderung nach einer Entlassung des Atomtechnikers damit begründen,
dass der heutige Außenminister Shimon Peres in einem TV-Programm im
vergangenen Jahr Details über Israels Atomforschung bekannt gegeben
habe, die selbst Vanunu nicht wissen könne. Damit könne seine
Entlassung auch die Sicherheit Israels nicht gefährden. (APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.