Zwei Hamas-Mitglieder bei Schießerei mit Polizei in Gaza getötet
15.000 Menschen bei Begräbnis der Opfer von israelischer Militäraktion - Kritik von Russland und Frankreich
Redaktion
,
Gaza - Bei einer Schießerei zwischen Mitgliedern der
radikal-islamischen Hamas und der Palästinenserpolizei sind am Montag
in Gaza zwei Hamas-Mitglieder getötet worden. Nach Angaben von
Krankenhäusern und Augenzeugen wurden 17 Hamas-Aktivisten verletzt.
Die Hamas-Mitglieder hatten Steine auf eine Polizeipatrouille
geworfen. Wenige Stunden vor der Auseinandersetzung hatten
Hamas-Aktivisten Polizeiangaben zufolge den Chef der
palästinensischen Anti-Aufruhr-Einheit verschleppt und getötet. Sie
lauerten Rajeh Abu Lehiya an einer selbst errichteten Straßensperre
in Gaza auf.
Russland verurteilt Angriff
Unterdessen wurden zwölf der 13 Opfer einer israelischen
Militäraktion im Gazastreifen beigesetzt. Beim Begräbnis, an dem rund
15.000 Menschen teilnahmen, forderten Mitglieder der Hamas, der
Al-Aksa-Brigaden und anderer Palästinenserorganisationen Rache.
Russland verurteilte den israelischen Angriff am Montag. Ein so
massiver Militäreinsatz, der zu Opfern unter der Zivilbevölkerung
führe, könne nicht gebilligt werden, teilte das Außenministerium in
Moskau mit. Die Militäraktion sei keine geeignete Antwort auf die
Terroranschläge gegen Israelis. Die französische Regierung äußerte
sich besorgt über die neue Eskalation. "Das negative Signal, das
diese Vorgehen den Palästinensern gibt, macht uns Sorge", meinte ein
Sprecher des Außenministeriums.
Fünf Häuser eingerissen
In dem palästinensischen Dorf Jabad riss die Armee nach
palästinensischen Angaben fünf Häuser von Palästinensern ein, die
nach israelischen Angaben ohne Genehmigung errichtet wurden. In
Nablus hob die Armee für mehrere Viertel der autonomen Stadt die seit
Monaten geltende Ausgangssperre auf, wie von palästinesischer Seite
bekannt gegeben wurde.(APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.